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Gegen Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht

Pressemitteilung
Zur Diskussion um die Verschärfung des Jugendstrafrechts anlässlich einer Gewalttat in München hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger eine Erklärung abgegeben, der sich der RAV vollumfänglich anschließt und die hier dokumentiert wird:             Strafverschärfungen führen zum Anstieg der Kriminalität Die Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, wie sie von der Union gefordert wird, ist – erneut - überflüssig. Sie erscheint als geradezu gebetsmühlenartiger gänzlich unfundierter Ruf nach einer unsinnigen Gesetzesänderung, für die keinerlei Bedarf besteht.

Erneut wird eine schrecklicher Einzelfall medial ausgewalzt und für Wahlkampfzwecke ausgeschlachtet, um das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung weiter zu schüren und diese glauben zu machen, eine härtere „Gangart“ und Verschärfung des Jugendstrafrechts sei zur Verhinderung gleichartiger Taten geeignet. Das Gegenteil ist der Fall. Wiederholt hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. darauf hingewiesen, dass die Statistik belegt, dass eine Verschärfung des Jugendstrafrechts einen Anstieg der Kriminalität bedingen wird. Ein Blick auf die Rückfallquoten spricht eindeutig gegen längere Haftstrafen. Achtzig Prozent der Jugendlichen, die Haft oder Arrest verbüßt haben, werden nach ihrer Entlassung rückfällig. Über einen bestimmten Zeitraum hinaus, den Experten mit etwa vier Jahren bemessen, entfaltet Jugendstrafe keinerlei positive erzieherische Wirkung. Gerade der vorliegende Fall eignet sich zur Begründung der von der Union erhobenen Forderungen überhaupt nicht. Soweit die Union erneut die Einführung eines sog. Warnschussarrestes fordert, sei darauf hingewiesen, dass der Presseberichterstattung über die Münchener Tatverdächtigen zu entnehmen ist, dass jedenfalls einer der Beschuldigten bereits vier Wochen Dauerarrest und U-Haft in anderer Sache verbüßt hat. Die Statistik belegt, dass Jugendliche, die Haft beziehungsweise Jugendarrest verbüßt haben, eine höhere Rückfallquote aufweisen, als diejenigen, die mit anderen Sanktionen konfrontiert worden sind. Der vorliegende Fall bestätigt die Statistik. Dies führt die Forderung nach der Einführung eines Warnschussarrestes ad absurdum. Wenn darüber hinaus der Bevölkerung suggeriert wird, mit der Hochsetzung der Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre sei dem Problem beizukommen, kann auch dies nur als hilflose und plakative Wahlkampfforderung qualifiziert werden. Die Botschaft, härtere Strafen entfalteten eine höhere Abschreckung, ist gerade im Be-reich schwerer Gewaltdelikte schlichtweg falsch. Es erscheint geradezu naiv anzunehmen, die Täter des in der Berichterstattung als „S-Bahn-Mord“ bezeichneten Geschehens hätten von der Tat abgelassen, wenn sich auch der jugendliche Täter bewusst gemacht hätte, dass ihm anstelle des Strafrahmens von derzeit bis zu 10 Jahren Jugendstrafe eine solche von fünfzehn Jahren drohen würde. Dem bereits 18-jährigen Täter droht nicht nur eine fünfzehnjährige Jugendstrafe, hier steht lebenslang im Raum. Auch dies hat offenbar keinerlei abschreckende Wirkung entfaltet. Auch hier belegt die Statistik, dass Strafverschärfungen nichts bringen – außer einem Anstieg der Kriminalität. Mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz wurden 1998 die Strafrahmen gerade für die Körperverletzungsdelikte teilweise drastisch erhöht. So wurde etwa die Höchststrafe für die gefährliche Körperverletzung von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Gerade in diesem Bereich von Taten soll die Statistik seitdem einen deutlichen Anstieg verzeichnen. Demzufolge ist auch die Forderung der Union nach einer „restriktiveren“ Regelung zur Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende sinnlos. Ganz offenbar liegt die Ursache derartiger Gewaltexzesse nicht in der Überzeugung der Täter, mit einer milden Bestrafung davon zu kommen, sondern vielmehr in der Perspektivlosigkeit ihres Daseins – beide Tatverdächtige aus München sind laut Presseberichterstattung arbeits- und berufslos. Hier muss die Politik ansetzen. Rechtsanwältin Nicole Friedrich
für den Vorstand