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Für die Streichung des § 219a StGB – Für das Recht von Frauen, über legale Abtreibungsangebote von Ärzt*innen informiert zu werden

Appell von Juristinnen und Juristen
Am 24. November 2017 verurteilte das Amtsgericht Gießen eine Ärztin für Allgemeinmedizin zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro wegen unerlaubter "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche", nur weil sie auf ihrer Webseite angab, unter anderem auch Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Damit habe sie gegen das Verbot des § 219a StGB verstoßen. Die verurteilte Ärztin hat angekündigt, gegen dieses Urteil Revision einzulegen. Gegen zwei weitere Gynäkologinnen ist kürzlich ein Ermittlungsverfahren aus demselben Grund eröffnet worden. Nach 219a StGB macht sich strafbar, „wer öffentlich seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt.“ Den Ärztinnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Abtreibungsgegner*innen, die sich selbst gern als „Lebensschützer“ bezeichnen, missbrauchen diese Strafnorm, um Ärzt*innen durch Anzeigenerstattung einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Einige Staatsanwält*innen haben sich in der Vergangenheit hierzu instrumentalisieren lassen: Sie haben Strafbefehle erlassen oder Anklagen erhoben. Auf diese Weise werden über den Umweg des § 219a StGB legale Abtreibungen be- oder verhindert. Mit diesen Strafverfahren wird vollkommen ignoriert, dass Patient*innen einen Anspruch darauf haben, über das Leistungsspektrum von Ärzt*innen informiert zu werden, damit sie darauf gegründet von ihrem Recht auf freie Wahl der Ärztin / des Arztes nach § 76 SGB V überhaupt sinnvoll Gebrauch machen können. Die immer weiter fortschreitende Spezialisierung der Ärzt*innen und die Entwicklung der Medizin können Patient*innen nur überschauen, wenn die Ärzt*innen ihnen die erforderlichen Informationen selbst zugänglich machen. Schon 2002 hat das Bundesverfassungsgericht deshalb festgestellt: „Durch wahrheitsgemäße Angaben werden die Patient*innen bei der Suche nach fachlich kompetenten und für sie besonders geeigneten Ärzt*innen unterstützt.“ Die Unterzeichner*innen dieses Aufrufs fordern daher, § 219a StGB komplett zu streichen und die Strafverfahren gegen die betroffenen Ärzt*innen durch die Staatsanwaltschaft einzustellen. Unterstützer*innen:
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ), www.vdj.de

  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., www.rav.de

  • Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR), www.ilmr.de

Jurist*innen die sich dem Appell anschließen wollen : bitte mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung an mail@vdj.de .

Appell für die Streichung des § 219a StGB_rav_vdj_ilmr.pdf