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Flüchtlingsschutz in Europa_10 Jahre Dublin II-Verordnung

Vortrag und Diskussion
Vortrag und anschließende Diskussion mit der englischen Rechtswissenschaftlerin Dr. Maria-Teresa Gil-Bazo,  Refugee Studies Centre, University of Oxford/Newcastle Law School, University of Newcastle Die Dublin II-Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten für Flüchtlinge innerhalb der EU. Die dort geregelte Zuständigkeit des Ersteinreisestaates führt dazu, dass sich die EU-Staaten, in denen die Flüchtlinge letztlich um Schutz nachsuchen oder nachsuchen wollen, für unzuständig erklären können (Drittstaatenregelung). Stattdessen verweisen sie auf die Zuständigkeit des Staates der Ersteinreise und praktizieren damit ein System innereuropäischer Abschiebungen. Nach Einfügung der Drittstaatenregelung in das Grundgesetz bringt dessen Export nach Europa Flüchtlinge in eine verzweifelte Situation: Angekommen in Deutschland, sollen sie nach Malta, Italien, Ungarn, Griechenland oder Litauen, wo ihnen Haft oder Obdachlosigkeit drohen, ohne dass ihnen ein menschen- und europarechtlichen Mindeststandards genügendes Asylsystem zur Verfügung stünde. Die anstehende Reform der Dublin II-Verordnung in Gestalt der wohl ab Herbst geltenden Dublin III-Verordnung wird an dieser Struktur nichts ändern. Die Prämisse dieses Konzepts ist ein nicht mehr hinterfragter Bestandteil des europäischen Flüchtlingsrechts geworden. Sie war Ausgangspunkt der Harmonisierung des Asylrechts, basierend auf der Fiktion, dass es einheitliche asylrechtliche Standards in Europa gebe. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Anwendung, Legitimität und Legalität dieses Konzepts. Ist es völkerrechtlich, europarechtlich und menschenrechtlich zulässig, dass die Staaten ihre Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden, z.B. nach der Genfer Flüchtlingskonvention, an andere Staaten delegieren? Oder ist es 20 Jahre nach Änderung des Asylgrundrechts höchste Zeit, die deutsche und europäische Asylpolitik grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen? Der Vortrag ist in englischer Sprache. Es besteht die Möglichkeit, sich an der Diskussion in deutscher Sprache zu beteiligen. Zeit: Freitag, 22. März 2013, 18.00 Uhr Ort: Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 9 (Altes Palais), Raum 213, 10099 Berlin
S- und U-Bahnhof Friedrichstraße oder Bushaltestelle Staatsoper (Linien 100, 200, TXL) Veranstalter:
Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit dem RAV, borderline europe und dem akj-berlin.
Realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Flüchtlingsschutz in Europa_10 Jahre Dublin II-Verordnung (PDF)