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Erste anwaltliche Migrationsrechtstage in Jena erfolgreich zu Ende gegangen

14.6.2026, Jenaer Erklärung für eine offene Gesellschaft; Pressemitteilung

Mehr als 250 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind vom 12. - 14. Juni 2026 in Jena unter dem Titel ‚Entgrenzt‘ zum ersten anwaltlichen Migrationstag in Jena zusammengekommen.

Am Sonntag, den 14. Juni verabschiedeten die Teilnehmer*innen auf der Abschlussveranstaltung die Jenaer Erklärung für eine offene Gesellschaft (s.u.).

Zuvor diskutierten die bundesweit angereisten Kolleg*innen aus der Anwält*innenschaft drei Tage lang in zwölf Workshops, sechs Podien und weiteren Veranstaltungen – auch mit Vertreter*innen der Wissenschaften und der Justiz - über aktuelle Frage- und Aufgabenstellungen in den verschiedensten Teilbereichen des Asyl- und Migrationsrechts. 
Dabei ging die Tagung bewusst über ein reines Fortbildungsformat hinaus – das Motto "entgrenzt" war hier durchaus doppeldeutig gemeint. 

Abgedeckt wurde eine breite Palette von Themen. Diese reichten vom Umgang mit dem zeitgleich in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), über Hürden und Grenzen des Staatsangehörigkeitsrechts bis zur strategischen Frage der Veränderung systemischer Missstände durch Klagen.

Die Organisator*innen werten den ersten anwaltlichen Migrationsrechtstag als vollen Erfolg. Gerade im Angesicht aktueller Gesetzesverschärfungen sind der Austausch und die Vernetzung untereinander nötiger denn je.
Auf vielfach geäußerten Wunsch wird das Organisationsteam nun versuchen zu ermöglichen, dass die anwaltlichen Migrationsrechtstage alle 2 Jahre regelmäßig stattfinden werden.

Die gemeinsam am heutigen Sonntag verabschiedete Resolution lautet:

"Jenaer Erklärung für eine offene Gesellschaft
Wir leben in Zeiten der Entgrenzung.

 
  • Staatliche Machtausübung überschreitet zunehmend die Grenzen von Recht, Gesetz und gerichtlichen Entscheidungen.
  • Gesetze werden geschaffen, die unveräußerliche Rechte aushöhlen oder infrage stellen.
  • Auch die Angriffe auf Schutzsuchende, Migrant*innen sowie ihre rechtliche Vertretung nehmen zu und überschreiten demokratische und rechtsstaatliche Grenzen.
     

Dem setzen wir entgegen:

  • Das Recht, Schutz zu suchen und Schutz zu erhalten, ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Es gilt, dieses Recht zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
  • Migration ist eine Konstante der Menschheitsgeschichte und unserer Gegenwart.
  • Politische und soziale Rechte, Freiheit und Gleichheit sind untrennbar miteinander verbunden.
  • Das Recht auf ein gutes Leben für alle und das Recht, Rechte zu haben, sind unverhandelbar.
  • Der Umgang einer Gesellschaft mit Flucht und Migration zeigt, wie ernst sie den Schutz der Menschenrechte nimmt.
     

Zwei Tage nach dem Inkrafttreten des GEAS, das vor allem für Abschottung, Entrechtung und Inhaftierung Schutzsuchender steht, und angesichts von Kriegen, Krisen sowie den Folgen des Klimawandels treten wir ein für sichere Fluchtwege, für das Recht, Schutz zu suchen, für die Möglichkeit eines besseren Lebens sowie für das Recht zu kommen und zu bleiben.

Dafür streiten wir als Anwält*innen im Migrationsrecht in den Gerichtssälen. Zugleich sind wir überzeugt: Rechtliche Auseinandersetzungen können auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn sie von progressiven sozialen und politischen Kämpfen außerhalb der Gerichtssäle getragen und begleitet werden."

Jena, 14.06.2026

Erklärung als PDF

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RA Yunus Ziyal, yunus.ziyal@anw-nbg.de