Erneute Massenverhaftung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei
RAV und DAV sehen anwaltliche Unabhängigkeit massiv bedroht
Die türkische Polizei hat am 18. Januar 2013 bei einer Operation gegen die Revolutionäre Volksbefreiungs-Front (DHKP/C) in mehreren Städten insgesamt 85 Verdächtige, darunter 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, festgenommen. Am 20. Januar 2013 hat die Staatsanwaltschaft begonnen, die Verdächtigen zu vernehmen, und am 21. Januar 2013 wurden gegen 9 von ihnen Haftbefehle erlassen. Laut den Medien wird den Verdächtigen vorgeworfen, Verbindungen zu der illegalen Vereinigung DHKP/C zu haben. Die Razzien fanden in den drei Großstädten Istanbul, Ankara, Izmir und in vier weiteren Städten statt.
Unter den verhafteten Anwältinnen und Anwälten sind Mitglieder des größten Anwaltsvereins des Landes “Çağdaş Hukukçular Derneği“ (Zeitgenössische Juristenvereinigung). Bei der Durchsuchung des Vereinsgebäudes war kein Staatsanwalt oder Vertreter der Rechtsanwaltskammer anwesend, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Zeitgenössische Juristenvereinigung hat aus Protest öffentlich gegen diese Maßnahmen demonstriert und in einer Presseerklärung auf die Verletzung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hingewiesen sowie ein rechtsstaatliches Vorgehen bei Durchsuchungen angemahnt. Der Verein ist für die Vertretung in Menschenrechtsverfahren bekannt, und viele seine Mitglieder vertreten auch Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen der sogenannten KCK-Verfahren inhaftiert und angeklagt sind.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) beobachten das Vorgehen gegen die Menschenrechtsanwälte in der Türkei unter dem Deckmantel von Anti-Terror-Gesetzen mit großer Sorge. Die verhafteten Anwälte und Anwältinnen sind in zahlreichen Strafverfahren mit politischem Hintergrund und in Menschenrechtsverfahren in der Türkei und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aktiv. DAV und RAV befürchten, dass es zukünftig keine Anwältinnen und Anwälte mehr geben wird, die bereit sind, in der Türkei die Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu vertreten und in politischen Strafverfahren zu verteidigen.
Mit einer vorgestern veröffentlichten Pressemitteilung schloss sich der Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer der Kritik der Zeitgenössischen Juristenvereinigung an. Der Präsident der Kammer, Dr. Ümit Kocasakal, verurteilte die Festnahmen von Anwältinnen und Anwälten wie auch die Durchsuchungen ihrer Büros scharf und sicherte den betroffenen Kollegen und Kolleginnen jede notwendige Unterstützung zu. Kocasakal machte deutlich, dass die Durchsuchungen der Anwaltsbüros und des Anwaltsvereins sowie die Beschlagnahme von Akten zum Teil rechtswidrig gewesen seien, und dass der Umfang der Durchsuchungen nicht zu dem Vorwurf der angeblichen Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation passe.
„Diese Verfahren sind ein Angriff auf die Anwaltschaft in der Türkei“ fasste Kocasakal die Sorge der gesamten Istanbuler Anwaltskammer zusammen und schloss: „Wir sind bereit, jeden Preis dafür zu zahlen, um den Rechtsstaat und die Rechte der Staatsbürger zu verteidigen und zu schützen.“
Bereits im November 2011 war es in der Türkei zu einer Massenfestnahme von 46 überwiegend kurdischen Anwältinnen und Anwälten gekommen, von denen sich noch heute 27 in Untersuchungshaft befinden. Dieses Verfahren wird seit Sommer 2012 vom DAV und dem RAV vor Ort beobachtet. Weitere kurdische Anwälte, wie der bekannte Menschrechtsverteidiger Muharrem Erbey, dem am 30. November 2012 der Ludovic-Trarieux-Preis von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verliehen wurde, sind schon seit über drei Jahren inhaftiert. Mit den Verhaftungen vom 21. Januar 2012 befinden sich damit mindestens 37 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei in Haft (s. zuletzt DAV/RAV-Pressemitteilung vom 5. Nov. 2012)
DAV und RAV fordern die Einhaltung der „UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte“ vom 7. September 1990 und schließen sich der Solidaritätserklärung der Istanbuler Anwaltskammer mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen an. Gemäß Artikel 16 der Grundprinzipien hat der Staat sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte in der Lage sind, alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen. Sie dürfen wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen weder erleiden noch damit bedroht werden.
PM_Erneute Massenverhaftung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei (PDF)