In den Ballungsgebieten steigen seit Jahren die Mieten unaufhaltsam. Gleichzeitig wird Wohnraum immer knapper. Gesetzgeberische Initiativen zum Schutz gegen steigende Mieten wie zum Beispiel die Mietenbremse haben den vollmundig versprochenen Erfolg bislang nicht erzielen können. Die Mietspiegel stehen unter dem Beschuss der Vermieterverbände. Mit ihm aber fiele das Instrument der Mietenbremse als Steuerungselement eines sozialverträglichen Wohnungsmarktes endgültig. Gleichzeitig steigen die Mieten insbesondere aufgrund von kostenintensiven energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Neben der Explosion der Mieten wird die Situation am Wohnungsmarkt dadurch verschärft, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den letzten 15 Jahren den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts massiv ausgehöhlt hat.
Diese Situation hat der Bundesjustizminister zum Anlass genommen, den Entwurf einer weiteren Mietrechtsnovelle (Entwurf eines Zweiten Mietrechtsnovellierungsgesetzes) erarbeiten zu lassen.
Der Entwurf enthält folgende Kernpunkte:
1. Änderung der Vorschriften zur Wohnraummodernisierung
a) Absenkung der Modernisierungsumlage von 11% auf 8%
b) Novellierung des Härteeinwandes
c) Einführung eines vereinfachten Modernisierungsmieterhöhungsverfahrens mit einer Höhenbegrenzung
2. Wiederherstellung des vom Bundesgerichtshof stark beschnittenen Kündigungsschutzes bei Zahlungsverzug
3. Änderungen zu den Regelungen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete
a) Neukonzipierung des Mietspiegels
b) Änderungen bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu Gunsten der Mieter
Dieser Entwurf steckt jedoch seit Monaten fest und wird nicht mehr weiterverfolgt. bit.ly/2cHOTqI
Aus Sicht des RAV enthält der Gesetzesentwurf einige gute Ansätze zur Lösung zumindest einiger drängender Missstände. Allerdings wird ein Teil der geplanten Regelungen das Ziel, Mieter zu schützen, wieder einmal verfehlen. Der Entwurf enthält sogar Vorschläge, die dieses gesetzgeberische Ziel in ihr Gegenteil verkehren, zur Verunsicherung von Mietern und Vermietern beitragen und Mieterrechte sogar abbauen werden.
Wir werden den Gesetzesentwurf vorstellen und einer kritischen Bestandsaufnahme unterziehen
Termin Mittwoch den 12. Oktober 2016, um 19:30 Uhr | Eintritt frei
Ort Familiengarten-Stadtteilzentrum des Kotti e.V. | Oranienstraße 34
Hinterhof | 10999 Berlin
Veranstalter
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) | AK-Mietrecht
Greifswalderstr. 4 | 10405 Berlin | www.rav.deEinladung (pdf)