Gemeinsame Veranstaltung von: Deutscher Anwaltverein (DAV), Neue Richter*innenvereinigung, Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen:
am Donnerstag, 21. Mai 2026, 17.00 - ca. 19.00 Uhr
mit anschließender Gelegenheit zum Austausch bei Wasser & Wein
im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Mit aktuellen Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums und Bundesjustizministeriums sollen Strafverfolgungsorgane sowie Bundes- und Landespolizeibehörden erweiterte digitale und KI-gestützte Ermittlungsbefugnisse erhalten. Im Kern geht es um den automatisierten biometrischen Bildabgleich mit Daten aus dem Internet und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse. Fachverbände sehen darin einen großen Schritt hin zu einer unzulässigen automatisierten Massenüberwachung mit Palantir, Clearview AI und Co.
Die geplanten Neuregelungen würden tief in die (digitalen) Grundrechte aller Bürger:innen eingreifen. Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite bedarf es einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit den technischen und rechtlichen Aspekten der beabsichtigten Ermächtigungsgrundlagen. Zugleich beobachten die Fachverbände, dass das Gesetzgebungsverfahren den Raum für eine solche Auseinandersetzung immer weniger bietet. Die Verbändeanhörung wurde – wie inzwischen üblich – mit einer sehr kurzen Frist von drei Wochen abgewickelt. Anhörungen in den Bundestagsausschüssen finden regelmäßig statt, wenn die Koalitionäre schon alles »unter Dach und Fach« haben und sind mehr Ritual als Debatte.
Markus Drenger (IT-Sicherheitsexperte, Chaos Computer Club)
Kai Kempgens (DAV-Strafrechtsausschuss, Rechtsanwalt, Berlin)
Dr. Sven Kersten (Neue Richter*innenvereinigung, Richter am Landgericht Berlin I)
Andre Meister (Journalist, netzpolitik.org)
Lena Rohrbach (Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International)
Prof. Dr. Christian Rückert (Inhaber des Lehrstuhls für Straf-, Strafprozess- und IT-Strafrecht an
der Universität Bayreuth)
Moderation: Lea Voigt (DAV - Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit /
Rechtsanwältin in Bremen)
Um Anmeldung wird gebeten: anwaltverein.de/veranstaltungen/expert-innen-anhoerung-zu-den-gesetzesvorhaben-digitale-ermittlungsbefugnisse-der-bundesregierung
Details zur Veranstaltung:
Im Fokus der Diskussion werden die gerichtliche Kontrolle, die Vereinbarkeit mit der EU-KI-Verordnung, der Umfang der notwendigen Transparenz und Dokumentation, die Frage der Begrenzbarkeit von Art und Umfang der einbezogenen Daten, die konkreten Analysemethoden und die Rolle von privaten Unternehmen bei der technischen Umsetzung stehen.
Zwei parallele Gesetzentwürfe aus den Bundesministerien der Justiz (BMJV) und des Innern (BMI) wollen neue Ermächtigungsgrundlagen für Ermittlungsbehörden schaffen: für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit Bildmaterial aus dem Internet und für eine automatisierte Analyse vorhandener Daten. Die Pläne stehen heute auf der Agenda im Kabinett. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das Vorhaben als erheblich zu weit gehend und zweifelt an einer verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit. Gemeinsam mit anderen Fachverbänden lädt der DAV am 21. Mai zum Expert:innen-Hearing.
Die Pläne der Bundesregierung sind extrem weitgehend: In der Praxis könnten Polizeibehörden künftig ohne vorherige richterliche Anordnung automatisierte Bildrecherchen und damit umfassende Persönlichkeitsprofile anhand von öffentlich verfügbaren Internetbildern herstellen. Anwendungsfälle sind keineswegs nur die Personenfahndung und -identifizierung bei schwersten Straftaten: „Mit den vorgelegten Entwürfen würde die biometrische Rasterfahndung im Internet zum Standardermittlungsinstrument“, warnt Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit. Mit Blick auf die Heimlichkeit solcher Maßnahmen sowie auf die Omnipräsenz (und oftmals fehlenden Kenntnis Betroffener) von persönlichen Bildern in Sozialen Medien sei die grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite immens.
Parallel soll die Möglichkeit der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse in einer Vielzahl von behördlichen Datenquellen geschaffen werden. „Hierdurch wäre ausdrücklich der Einsatz von KI-Tools wie ‚Palantir‘ zur automatisierten Analyse der umfangreichen behördlichen Datenbestände erlaubt“, erläutert Voigt.
Die KI-Analysemöglichkeit soll sich sogar in gesicherte TKÜ- und Verkehrsdaten, Inhalte sichergestellter Mobiltelefone, E-Mail und Clouddaten erstrecken. „Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten“, mahnt Rechtsanwalt Kai Kempgens, Mitglied des DAV-Ausschusses Strafrecht. Der nachvollziehbare Wunsch nach Vereinfachung von Personenfahndungen und Abfragen dürfe kein Anlass sein, uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren.
„Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft“, so Kempgens.
Beide Instrumente eröffnen erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Zur Vertiefung:
· DAV-Stellungnahme 26/2026: Referentenentwurf des BMJV – digitale Ermittlungsmaßnahmen


