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Türkei lässt zwei Anwältinnen frei, doch ihre Verfahren gehen weiter

Eine internationale Delegation hat die Prozesse gegen die Rechtsanwältinnen Seda Şaraldı und Betül Vangölü Kozağaçlı im Februar in Istanbul beobachtet
Solidarische Anwält*innen im Gericht in Istanbul

Solidarische Anwält*innen im Gericht in Istanbul

Von Yaşar Ohle

Die gute Nachricht aus Istanbul lautet, dass beide Haftbefehle gegen Seda Şaraldı und Betül Vangölü Kozağaçlı im Februar unter Auflagen ausgesetzt und die Anwältinnen aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Gegen die beiden Mitglieder des linken Anwält*innen-Vereins Çağdaş Hukukçular Derneği (ÇHD) wurde jeweils am 12. und 20. Februar 2025 verhandelt. Der RAV hat die Verfahrenstermine im Justizpalast Çağlayan beobachtet - zusammen mit einer internationalen Delegation von Anwält*innen aus Italien, Belgien, Holland, Irland, England, Frankreich, und England. Eröffnet wurde der Strafprozess im Oktober 2024.

Beide Angeklagten werden aufgrund ihrer anwaltlichen Tätigkeit, auch im ÇHD, verfolgt. Genutzt wird dafür der willkürliche und konstruierte Vorwurf, der Mitgliedschaft in der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C). Dabei handele es laut türkischem Staat um eine bewaffnete oder auch „Terrororganisation“. Der folgende Bericht konzentriert sich exemplarisch auf den Termin der Verhandlung gegen Anwältin Seda Şaraldı am 20. Februar.

Verhandlung mit Videoeinsatz

Prozessbeginn sollte um 12.00 Uhr sein. Begründet mit starken Schneefällen wurde die Angeklagte Şaraldı allerdings nicht aus der Haft in Ankara nach Istanbul zum Gericht gebracht, sondern lediglich per Video zugeschaltet.

Die internationale Delegation hat sich schon vorher zu einem Briefing in einem Café gegenüber vom Gerichtsgebäude getroffen. Dabei wurde uns erklärt, dass die Anwält*innen vom ÇHD verfolgt werden, weil sie etwa die Hinterbliebenen von bei Unfällen verstorbenen Minenarbeitern vertreten, oder von ihren Arbeitgebern ausgebeutete Arbeiter, revolutionäre Politiker, und andere Menschen, die vom Staat unterdrückt werden.

Bevor die Delegation zusammen mit vielen lokalen Anwält*innen das Gericht betritt, eröffnet Rechtsanwältin Ezgi Önalan, Vorsitzende des ÇHD in Istanbul, eine Pressekonferenz im Schneegestöber vor dem Justizpalast. Sofort kommen zwei Personen in Zivil aus dem abgesperrten Polizeibereich hinzu, und filmen die Anwält*innen. Ein Mitglied der Vereinigung der Anwält*innen für Freiheit (Özgürlük için Hukukçular Derneği, kurz ÖHD) verliest im Namen zahlreicher Organisationen die folgende Presseerklärung:

„Mehrere Anwältinnen und Anwälte in der Türkei sind derzeit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit inhaftiert oder werden strafrechtlich verfolgt. Besonders betroffen ist Rechtsanwältin Seda Şaraldı, die am 6. Februar 2024 in ihrer Kanzlei festgenommen und unter rechtswidrigen Vorwänden in Untersuchungshaft genommen wurde. Trotz schwerwiegender Verfahrensmängel – darunter die Verhinderung ihrer Verteidigung und die Einschränkung der Anwesenheit von Kolleginnen und Kollegen im Gerichtssaal – wurde ihre Haft fortgesetzt. Nach über einem Jahr wird sie am 20. Februar 2025 erstmals vor Gericht ihre Verteidigung vortragen können.

Auch andere Anwältinnen und Anwälte sind von staatlicher Repression betroffen:

  • Volkan Bilece wurde am 14. Februar 2025 festgenommen, obwohl er sich zuvor mehrfach freiwillig zur Aussage bereit erklärt hatte.
  • Yıldız İmrek und Nurcan Kaya wurden am 18. Februar 2025 in einer politisch motivierten Massenfestnahme in Gewahrsam genommen.
  • Bereits zuvor wurden Fırat Epözdemir und Bedirhan Sarsılmaz unter fragwürdigen Umständen festgenommen.

Diese Festnahmen sind Teil einer zunehmenden Kriminalisierung der Anwaltschaft und einer gezielten Einschränkung des Verteidigungsrechts. Türkische Anwaltsorganisationen rufen zur internationalen Solidarität auf und fordern die sofortige Freilassung der inhaftierten Kolleginnen und Kollegen. Unterstützung und Solidaritätsbekundungen aus der internationalen Anwaltschaft sind dringend erforderlich. Die Verteidigung hat nicht geschwiegen und wird nicht schweigen! (Savunma susmadi, susmayacak!)“

Repression gegen die Anwaltskammer Istanbul

Dann betritt die gesamte Delegation das Gebäude. Am Gerichtssaal angekommen, erfahren wir, dass das Gericht zuvor noch 7 andere Verfahren verhandelt und wir deshalb noch warten müssen. Wir begeben uns also in die Räumlichkeiten der Anwaltskammer im Gerichtsgebäude, vergleichbar mit Anwaltszimmern in Deutschland, nur dass es dort diverse Büros, eine eigene Teeküche und mehrere Konferenzräume gibt.

Dort treffen wir auch Mitglieder des Vorstandes der Anwaltskammer Istanbul, u.a. deren Präsidenten Prof. Dr. Ibrahim Kaboğlu. Er bittet uns, in den Eingangsbereich des Gerichts, wo die Anwaltskammer einen Infostand aufgebaut hat. Dort werden Flyer verteilt, die über die Repression in Form von Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation gegen den Vorstand der Kammer Auskunft geben. Es wird dazu aufgerufen, am Sonntag zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zu kommen, wo über die Vorwürfe berichtet und die Maßnahmen zur Gegenwehr erläutert werden sollen. Außerdem würden diverse internationale Gäste dort ihre Solidarität bekunden. 

Fast der gesamte Vorstand ist vor Ort, um die Kolleg*innen im Gericht zu informieren. Es wird ein Solidaritäts-Foto mit der internationalen Delegation aufgenommen, ein italienischer Kollege gibt ein Interview. Danach kehren wir in die Räume der Anwaltskammer zurück. Noch während wir auf den Prozessbeginn warten, erhalten wir die Nachricht, dass Rechtsanwalt Bedirhan Sarsilmaz soeben entlassen wurde, gegen den ebenfalls ein Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation geführt wird. Die weitere Wartezeit füllen wir damit, Postkarten an andere inhaftierte Anwält*innen zu schreiben.

Gezielte Festnahme und grundlose Haft

Der Beginn des Verfahrens, das sich gegen mehrere Angeklagte richtet, darunter auch gegen die Anwältinnen Doğa İncesu und Didem Baydar Ünsal, verzögert sich wegen “technischer Probleme”, wie das Gericht mitteilt. Seda Şaraldı wird per Videokonferenz zugeschaltet. Der Saal ist überfüllt, die Anwesenheit internationaler Beobachter wird vom Gericht zur Kenntnis genommen. 

Dann geht es endlich los. In ihrer Verteidigungsrede betont Şaraldı gleich zu Anfang: „Ich bin eine Anwältin, die immer an der Seite des Volkes stand – bei Streiks, bei Minenunglücken, gegen Bosse, die ihre Arbeiter ausbeuten.“ 

Zur fraglichen Zeit sei sie nicht am Tatort gewesen, sondern in einer anderen Verhandlung. Ihre Festnahme sei gezielt erfolgt, die Anklage enthalte kaum substanzielle Inhalte: „Die Anklageschrift listet lediglich angebliche Beweismittel auf. In den 1,5 Seiten, die mich betreffen, steht nichts Relevantes. Ich sitze seit 13 Monaten grundlos in Haft.“

Şaraldı kritisiert den Einsatz eines geheimen Zeugen: „Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn viele geheime Zeugen erlebt – stets wurden sie genutzt, um haltlose Vorwürfe zu untermauern.“

Der geheime Zeuge

Im Anschluss verliest die Richterin die Aussagen eines geheimen Zeugen, dem zufolge Seda Şaraldı Kontakte zu einer gesuchten Person gehabt haben und in organisatorische Strukturen eingebunden gewesen sein soll. Zudem soll sie an der Beerdigung der nach einem Hungerstreik verstorbenen Anwältin Ebru Timtik teilgenommen haben. Şaraldı wies dies zurück:

„Ich war damals Studentin und wohnte in einem Wohnheim in Ataşehir.“ Zudem äußerte sie: „Was soll ich dazu sagen? Ich sage, es stimmt nicht, aber Sie werden sagen: ‘Der geheime Zeuge hat das aber gesagt.’“ Zu der Frage, ob sie Kontakt zu der gesuchten Person hatte: „Was soll ein Flüchtiger beim Anwalt, wenn er keine Aussage machen will? Wer sich stellen will, kommt zum Anwalt, aber sonst kommt doch niemand.“

Jetzt wird der geheime Zeuge per Video zugeschaltet, seine Stimme ist verzerrt, das Bild verfremdet, man erkennt nur schemenhafte Umrisse. Er erklärt unter Eid, dass er Seda Şaraldı 2018 im People’s Lawyers Office kennengelernt habe. Sie sei an organisatorischen Aktivitäten rund um das Todesfasten von Ebru Timtik beteiligt gewesen. Zudem behauptete er, Şaraldı habe mit dem gesuchten Ali Araci zusammengearbeitet und gewusst, dass er selbst sich mit Araci traf, um „Arbeiten für die Organisation“ zu erledigen. Zudem hätte sie Berichte an die Organisation geschrieben.

Auf Nachfrage räumte der Zeuge jedoch ein, dass Şaraldı nicht wusste, worum es bei den Treffen konkret ging, und er konnte keine Beweise für seine Behauptungen liefern. Auch konnte er auf Nachfrage nicht bestätigen, dass er selbst gesehen hat, dass Şaraldı Berichte an die Organisation verfasste.

Ein Streit entbrennt

Ein Streit entbrannte, als die Richterin dem Zeugen eine Aussage Şaraldıs aus der Verteidigungsrede vorhielt. Ein Verteidiger warf dem Gericht vor, den Zeugen durch ihre Fragestellung zu beeinflussen. Die Richterin entgegnete: „Ich stelle nur Fragen. Ich habe Ihren Kommentar zur Kenntnis genommen.“ Verteidiger: „Es ist kein Kommentar, ich stelle fest, dass Sie einen rechtlichen Fehler bei Ihrer Befragung gemacht haben!“ Richterin: „Auf welchen Paragraphen stützen Sie sich denn, Herr Verteidiger?“ Verteidiger: „Es ist eines der grundlegendsten Prinzipien des Strafprozesses, dass die Aussage des Angeklagten nicht vorgehalten wird, weil das Zeugenbeeinflussung ist! Außerdem gibt es keine Regel, dass ein Verteidiger dem Gericht irgendwelche Paragraphen erklären muss.“

Nach der Auseinandersetzung wurden weitere Fragen erlaubt, doch weder die Verteidigung noch Şaraldı stellten Fragen. Der Zeuge wurde daraufhin entlassen. Seda Şaraldı kritisierte daraufhin die Einflussnahme der Richterin auf den Zeugen. Zudem verteidigte sie sich gegen die ihr gemachten Vorwürfe, da sie lediglich ihrer anwaltlichen Tätigkeit nachging: „Kann ich etwa nicht mehr mit einer Vollmacht meine Arbeit machen? Warum wird mir daraus ein Vorwurf gemacht?“

Verteidigung fordert Freilassung

Die drei Verteidiger:innen forderten Şaraldıs Freilassung und kritisierten die Glaubwürdigkeit des geheimen Zeugen sowie die fehlende Beweislage. Der erste Verteidiger beantragte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls: „Der Zeuge sagt nur seine Meinung, aber er hat kein Wissen. Das hat keinen juristischen Wert.“

Der Verteidiger Ali Safak betonte, dass es sich um eine gezielte Kriminalisierung der Anwaltschaft handele: „Şaraldı war an dem Tag ihrer Festnahme in mehreren Verhandlungen tätig. Abends wurde ihre Tür eingetreten.“ Verteidigerin Ceren Yilmaz führte an, dass auch andere Anwält*innen hier im Saal an der fraglichen Beerdigung teilgenommen hätten, aber niemandem dafür ein Vorwurf gemacht worden wäre bzw. ein Verfahren eingeleitet wurde. Daran zeige sich die Willkür der türkischen Justiz. Ein weiterer Anwalt erklärte: „Ich habe mich nach dem Tod von Ebru Timtik um ihren Leichnam gekümmert, aber Seda Şaraldı habe ich in diesem Zusammenhang nirgendwo gesehen.“

Nach den Plädoyers stellte die Staatsanwaltschaft Fragen zu Şaraldıs Laptop und ihrer Tätigkeit im „People’s Law Office“. Auch wurden Daten auf ihrem Laptop thematisiert, insbesondere Mandanteninformationen.

Danach wurde ein zweiter Zeuge, Serhat Çağlayan, per Videokonferenz aus der Haft zugeschaltet, dieser konnte jedoch keine Angaben zu Şaraldı machen. Stattdessen wollte er gerne mit dem Gericht über seine eigene Strafe sprechen, und über seine gegen das Urteil des Gerichts eingereichte Revision. Die Richterin lachte daraufhin nur kurz auf und wies ihn zurecht: „Schreiben Sie uns einen Brief oder schicken Sie jemanden von Ihrer Familie, wenn sie nichts aussagen wollen, dann war’s das! Wir haben hier anderes zu tun.“ Auf die Frage, ob er nun zur Sache noch irgendetwas aussagen wollte, antwortete er nur: „Wenn Sie mir mit meiner eigenen Sache nicht helfen können, will ich hier heute auch nichts mehr aussagen.“

Fragwürdige Beweislage

Die Verhandlung zeigte besonders deutlich die fragwürdige Beweislage gegen Seda Şaraldı sowie die allgemeine Absurdität dieser Verfahren. Die Verteidigung konnte zahlreiche Widersprüche in den Aussagen des geheimen Zeugen aufdecken. Die Staatsanwaltschaft konzentrierte sich insbesondere auf digitale Beweismittel und Şaraldıs Tätigkeit als Anwältin. Die Verteidigung beantragte ihre sofortige Freilassung, insbesondere mit Verweis auf vergleichbare Fälle, in denen Beschuldigte bereits entlassen wurden. Zuletzt noch einmal der Staatsanwalt. Fast flüsternd und sehr langsam stellte auch er seinen Antrag: Haftentlassung unter Auflagen. Überraschtes Geraune im Publikum: Wenn sogar die Staatsanwaltschaft die Freilassung beantragt, ist diese jetzt fast schon sicher. Die Richterin unterbricht daraufhin die Sitzung.

Im Gang diskutieren die Kolleg*innen des ÇHD schon, wer Seda Şaraldı nun in Ankara aus der Haftanstalt abholt. Es wird viel telefoniert. Dann die freudige Nachricht: Şaraldı kommt noch heute frei! Das Verfahren wird in den April vertagt, dann soll die Staatsanwaltschaft ihre Anträge in der Sache stellen. Ein Urteil könnte noch in diesem Jahr fallen, wobei sich Prozesse in der Türkei oft sehr lange hinziehen, so dass eine verlässliche Prognose schwierig ist.

Bei der Kundgebung der Samstagsmütter

Am darauffolgenden Samstag besuchte ein Teil der Delegation in Istanbul noch die 1039. Kundgebung der Samstagsmütter auf der berühmten Istiklal-Straße. Die Bewegung setzt sich seit Jahrzehnten für die Aufklärung von Fällen des Verschwindenlassens in der Türkei ein. Im Mittelpunkt der Versammlung stand dieses Mal Murat Yıldız, der am 23. Februar 1995 in Polizeigewahrsam ums Leben kam. Seine Mutter, Hanife Yıldız, war anwesend und forderte erneut Gerechtigkeit.

Murat Yıldız war in Izmir festgenommen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft behaupteten, er sei auf dem Weg nach Istanbul von der Fähre ins Meer gesprungen. Seine Mutter stellt dies jedoch infrage: "Er konnte nicht schwimmen – warum sollte er ins Wasser springen?" Sie begleitete ihren Sohn damals zur Polizei, da er sich aufgrund eines Haftbefehls stellte, doch sie sah ihn nie wieder. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die mutmaßlich verantwortlichen Beamten ein.

Die Kundgebung begann mit einer Rede einer Vertreterin des Menschenrechtsvereins IHD. Anschließend sprach die Anwältin der Familie Yıldız und unterstrich die juristischen Hürden, die eine effektive strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlichen Verantwortlichen verhindern. Auch Hanife Yıldız ergriff das Wort und richtete eine direkte Frage an die Polizisten, die an der Festnahme beteiligt waren: "Ist euer Gewissen rein?"

Trotz massiver Polizeipräsenz ließen sich die Teilnehmenden der Kundgebung nicht einschüchtern. Die zur Einschränkung der Kundgebung aufgebauten Absperrungen wurde durch das Werfen von Blumen auf den dahinterliegenden Platz symbolisch überwunden, begleitet von Rufen wie "Gerechtigkeit für die Verschwundenen!"

Der Fall von Murat Yıldız ist einer von vielen, die in der Türkei bis heute ungeklärt sind. Für Jurist*innen in Deutschland stellt sich die Frage, inwiefern internationale Mechanismen – etwa der EGMR oder UN-Gremien – dazu beitragen können, solche Fälle aufzuarbeiten und die Rechte der Opfer sowie ihrer Angehörigen zu wahren.

Zudem gab es noch ein Treffen mit Anwält*innen vom ÖHD, die uns detailliert über die Verfolgung von politischen Anwält*innen und der ausgeweiteten Kriminalisierung von Meinungsäußerungen in den letzten Jahren berichteten.

Ein Teil der Delegation besuchte zudem die außerordentliche Versammlung der Rechtsanwaltskammer Istanbul am Sonntag und bekundete dort einmal mehr seine Solidarität mit den verfolgten Kolleg*innen.