Der Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit der Tageszeitung „Die Welt“ kritisierte am 19.06.2026 in einem Kommentar eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung eines eritreischen Geflüchteten an der deutschen Grenze zu Polen für rechtswidrig erklärt hat.
Unter der Überschrift „Die Gerichte sind Teil des Problems“ behauptete er, eine „aktivistische Justiz“ verhindere „die Begrenzung der illegalen Massenmigration, anstatt bei der Rückkehr zu Recht und Ordnung zu helfen“. Die Berliner Richter „werden wohl stolz darauf sein, dass sie einmal mehr das heilige „Unionsrecht“, also die völlig dysfunktionale Dublin-Verordnung der EU gegen die zaghaften Handlungsversuche der nationalen Politik durchsetzen.“ In einer früheren Fassung des Artikels hieß es sogar, das geschehe „im Zusammenspiel mit der Migrationslobby.“
Unter der Unterüberschrift „Die Migrationslobby jubelt“ wurde unser Kollege Dr. Matthias Lehnert als Rechtsanwalt, welcher den betroffenen Eritreer vor dem VG Berlin vertreten hatte namentlich genannt. Mit deutlich sarkastischem Unterton wurde er dazu „beglückwünscht“ dem Eritreer im dritten Anlauf „trotz Einreiseverbot die Einreise und damit Zugang zum deutschen Sozialsystem“ verschafft zu haben.
Selbstverständlich bleibt es dem Autor unbenommen, sich kritisch zur deutschen und europäischen Asylpolitik zu äußern. Dass ein Gericht sich jedoch an geltendes Recht halten und seine Entscheidungen danach und nicht nach einem vom Autor herbeifantasierten Willen einer „Öffentlichkeit“ auszurichten hat, auch wenn Herrn Rosenfelder diese Rechtslage nicht gefällt, dürfte auch ihm bekannt sein. Alles andere wäre Willkürjustiz.
Und selbstverständlich steht jeder Person, die in ihren Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen. Das steht in Art. 19 Abs. 4 GG und ist eines der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats, den der Autor behauptet, verteidigen zu wollen. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist es unser Beruf und unsere Aufgabe, jeder Person, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts oder sonstigen Eigenschaften zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieses Menschenrecht werden wir gegen alle Anfeindungen verteidigen. Die Intention des Artikels, bestimmten Menschen dieses Recht absprechen zu wollen, weisen wir scharf zurück.
Die Diffamierung unseres Berufskollegen ist nicht hinnehmbar.
Die Behauptung, der Kollege sei „Teil einer Migrationslobby“, stellt eine inakzeptable Pauschalverurteilung dar. „Der Begriff „Migrationslobby“ steht in schlechter Tradition zum 2018 vom heutigen Bundesinnenminister Dobrindt in die politische Debatte eingebrachten Kampfbegriff der „Anti-Abschiebe-Industrie,“ so Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV). „Er unterstellt, dass Rechtsanwält*innen, die in Ausübung ihres Berufs Geflüchtete rechtlich vertreten, in organisierter Weise kriminelle Handlungen unterstützen und daraus eigennützig Profit schlagen. Damit wird die rechtsstaatlich garantierte Rolle von Anwält*innen in Abrede gestellt und werden Ressentiments von ganz rechts außen bedient.“
Der RAV fordert eine Distanzierung der Tageszeitung „Die Welt“ vom Kommentar ihres Chefkommentators.
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