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Deutscher Juristentag 2026 empfiehlt verbesserten Schutz vor Kündigung und Mietpreisüberhöhung

Pressemitteilung, 18.9.2026

Der Deutsche Juristentag (djt) 2026 befasste sich in dieser Woche zum ersten Mal seit über hundert Jahren mit dem Wohnungsmietrecht. Der Anlass dafür liegt angesichts der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt nahe.

Die Beschlüsse des Juristentags haben zwar keinen Gesetzescharakter, dienen dem Bundesjustizministerium aber traditionell als wichtiger Kompass für weitere Gesetzesvorhaben.

Der djt 2026 bekennt sich in seinen Beschlüssen deutlich zum sozialen Mietrecht

Er sprach sich unter anderem für 

  • eine Verbesserung des Kündigungsschutzes;
  • die Verschärfung der Mietpreisbremse;
  • die Berücksichtigung aller rechtmäßigen Bestandsmieten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete;
  • ein befristetes Verbot des sog. gekauften Eigenbedarfs;
  • Erleichterungen bei der Wohnkostenunterstützung;
  • stärkere Belebung des sozialen Wohnungsbaus;
  • die Stärkung des gemeinwohlorientieren Wohnungsbaus und
  • eine sozial ökologische Bodenpolitik 

aus.

Außerdem unterstützt der Deutsche Juristentag Forderungen nach 

  • einer Reform des § 5 WirtStG und
  • einer Sozialvermietungspflicht.
     

Die am 18.9.26 veröffentlichten Beschlüsse des djt finden sich hier: https://djt.de/wp-content/uploads/2026/09/Beschluesse.pdf 

Der RAV begrüßt die Beschlüsse des Deutschen Juristentages und erwartet von der Bundesregierung, dass diese in der aktuell geplanten Mietrechtsreform angemessene Berücksichtigung finden.

Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Benjamin Raabe und Rechtsanwalt Henrik Solf aus dem AK-Mietrecht des RAV zur Verfügung: raabe@jrr-berlin.de und solf@schoenhauser.berlin.

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