Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) organisierte den Anwaltlichen Notdienst, der Demonstrationen begleitete und Demonstrierende im Falle von polizeilichen Maßnahmen unterstützte.
In vielen Situationen wurden durch die Polizei Grundrechte und Rechte von Betroffenen und Anwält*innen missachtet. Über viele Stunden wurde anwaltlicher Beistand nicht zugestanden. Unseren Kolleg*innen wurde der Zugang zu Demonstrierenden verwehrt. Der Ort der Gefangenensammelstelle wurde geheim gehalten. Bereitschaftsrichter*innen waren zeitweise nicht erreichbar. Es wurden Freiheitsbeschränkungen durchgeführt, ohne dass klar war, auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten.
Unverhältnismäßige Polizeigewalt war leider an der Tagesordnung. Unter anderem drängte sich die Polizei durch eine Sitzversammlung und wendete willkürlich Schmerzgriffe im Gesicht an. Es kam zu Schlägen und Tritten gegen Demonstrierende.
Rechtsanwältin Anna-Maria Müller, Pressesprecherin des Anwaltlichen Notdienstes, meint dazu:
„Willkürliche Schmerzgriffe haben nichts mit Gefahrenabwehr zu tun. Sie haben nichts mit Strafverfolgung zu tun. Sie sind extralegale Bestrafung durch Gewalt. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.“
Auch gegen eine deutlich als solche erkennbare Anwältin gab es Polizeigewalt. Dies ist ein massiver Angriff auf die Anwält*innenschaft als Organ der Rechtspflege.
Die vom Thüringer Landesverwaltungsamt mittels einer Allgemeinverfügung verhängte Demoverbotszone war versammlungsfeindlich.
Auf einen Antrag von Demonstrierenden ordnete am Freitag, den 03.07.26, 21 Uhr das VG Weimar in einem Eilverfahren an, dass der Vollzug der Allgemeinverfügung vorerst ausgesetzt wird.
Die Allgemeinverfügung sei verfassungswidrig auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen gerichtet. Das Vorliegen eines polizeilichen Notstands sei nicht nachgewiesen worden. Damit war das Demoverbot nicht vollziehbar.
Trotzdem behauptete die Polizei sowohl gegenüber den Demonstrierenden als auch gegenüber der Presse, dass die Demoverbotszone in Erfurt gelte. Dies war jedenfalls für den Kernzeitraum der Demonstrationen unzutreffend. Erst am Samstagmittag setzte das OVG Thüringen die Allgemeinverfügung aufgrund einer Beschwerde des Thüringer Landesverwaltungsamts wieder in Vollzug.
Rechtsanwalt Nils Spörkel, ebenfalls Teil des Legal-Teams, unterstreicht: „Jede Räumung von Versammlungen zwischen Freitag 21 h und Samstag 12:03 h unter Berufung auf das vermeintlich vollziehbare Demoverbot war rechtswidrig.“
Rechtsanwältin Anna-Maria Müller betont: „Durch die Missachtung der Gewaltenteilung ist ein nicht wiedergutzumachender Schaden für die Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit entstanden. Das sind Grundlagen jeder Demokratie - die Demokratie, die die AfD abschaffen möchte. Sichtbarer und wirksamer Widerspruch gegen die faschistische Politik der AfD ist notwendig - auch von Seiten der Anwaltschaft.“
Der RAV fordert eine schonungslose Aufarbeitung des Polizeieinsatzes durch die zuständigen Stellen sowie ein deutliches Vorgehen gegen einzelne Polizeibeamte hinsichtlich der Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt.
Für Rückfragen kann über die Geschäftsstelle des RAV der Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt vermittelt werden, der oder die vor Ort in Erfurt war.
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