Die Besondere Aufbau Organisation der Polizei (BAO) „Kavala“ verweigert die weitere Kooperation mit dem anwaltlichen Notdienst der Vereinigung der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Mecklenburg Vorpommern (VdSMV) und dem RAV.
Zur Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren in der Zeit der Proteste rund um den G8-Gipfel haben RAV und die VdSMV einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet. Um zu einem reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung beizutragen, streben die Anwältinnen und Anwälte verbindliche Absprachen und konkrete Zusagen seitens der BAO „Kavala“ der Polizeidirektion Rostock für die bevorstehenden Polizeieinsätze im Rahmen der G8 Proteste an.
Zur Sicherung von Freiheits- und Grundrechten und zur Vermeidung willkürlichen Polizeihandelns sind Vereinbarungen zwischen Polizei und Anwaltschaft im Vorfeld derartiger Großereignisse notwendig. Nur auf diese Weise kann Rechtsverstößen seitens der Staatsgewalt effektiv vorgebeugt werden. Die erforderlichen Voraussetzungen für eine adäquate anwaltliche Arbeit für die von Polizeimaßahmen Betroffene können nur so gewährleistet werden.
Zum Zweck der Sicherung der rechtstaatlichen Vorgaben wurden die Verantwortlichen der BAO „Kavala“ durch den anwaltlichen Notdienst am 3.4.2007 mündlich in einem gemeinsamen Gespräch und nach zugesagter und nicht erteilter Antwort schriftlich mit einem Zeitrahmen für eine Antwort bis zum 4.5.2007 vergeblich zu verbindlichen Zusagen aufgefordert. Das wesentliche Anliegen der AnwältInnen ist die Erörterung der Sicherstellung der freien Berufsausübung der Anwaltschaft und ihrer MitarbeiterInnen, die Sicherung des Zugangs zu Betroffenen in den Gefangenensammelstellen und im evtl. in Sperrzonen befindlichen „Einsatzraum“, z.B. im sogenannten polizeilichen „Kessel“, die Einhaltung von Grundrechten wie z.B. die Gewährleistung von Telefonaten für Betroffene einer freiheitsentziehenden Maßnahme, die Verhinderung unverhältnismäßiger Polizeimaßnahmen (z.B. ED Behandlung trotz mitgeführtem Identitätsnachweis oder die Anfertigung von Fotos bei jeder Festnahme), die Gewährleistung einer zeitnahen Richtervorführung auch bei Freiheitsentziehungen „im freien Felde“, Ausstattung der Gefangenensammelstellen mit Anwaltszimmern und ausreichenden Besprechungsräumen sowie das Mitteilen der Ansprechpartner des Führungs- und Lagestabes der Polizei.
„Die Verweigerungshaltung der BAO „Kavala“ werten wir als mangelnde Kooperationsbereitschaft mit dem anwaltlichen Notdienst. Die genannten Fragen sind im Rahmen der Castor-Transporte und anderer Großveranstaltungen einschlägig als Probleme bekannt. Die Rechte der Betroffenen und ihrer Anwälte sind durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen bestätigt worden“ kommentiert Britta Eder, Mitglied im Vorstand des RAV, die Erfahrungen und das bisherige Vorgehen der Polizei.
Der RAV befürchtet aufgrund der bisherigen Kooperationsverweigerung, dass seitens der BAO „Kavala“ wenig Interesse an der Anwendung einer deeskalierenden Polizeistrategie besteht. Die Tatsache, dass Zusagen nicht eingehalten werden, macht deutlich, dass sich die Polizei ihrer Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf des G8-Gipfels entzieht. „Der RAV hält demgegenüber die sofortige Erörterung der rechtlichen Verfahrensweisen für eine notwendige Voraussetzung einer rechtstaatlich orientierten Bewältigung der skizzierten Problemlage“ bekräftigt Britta Eder.