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Bürgerrechte im Internet schützen, nicht abbauen

Gemeinsame Presseerklärung vom 30.9.12
Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der
Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Chaos
Computer Club (CCC) lehnen die Vorschläge des Deutschen Juristentages
zur Strafverfolgung im Internet ab. Am 21. September 2012 ging der Deutsche Juristentag mit der Präsentation
seiner Beschlüsse zu Ende. Die Abteilung Strafrecht des Deutschen
Juristentags fordert, zur Verfolgung bestimmter Straftaten im Internet
»weiterreichende Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden
(unter anderem Telekommunikationsüberwachung)« zu schaffen. Konkret
werden insbesondere das »heimliche Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Quellen-Telekommunikationsüberwachung«, die Online-Durchsuchung, »spezielle Herausgabepflichten bzgl. Verkehrsdaten« und die Vorratsdatenspeicherung verlangt. Der Deutschen Juristentag fordert damit die Ausweitung heimlicher
Überwachungsmaßnahmen, obwohl diese aus gutem Grunde von weiten Teilen der Öffentlichkeit als Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit des
Bürgers skeptisch betrachtet werden. Bereits heute werden Verbindungs-
und Standortdaten und die Identität von Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail-
und Internetnutzern in Strafverfahren standardmäßig abgefragt. Die
Bundesnetzagentur hat allein für das Jahr 2009 4,5 Mio.
Auskunftsersuchen deutscher Sicherheitsbehörden ermittelt. Bei solchen
Maßnahmen werden regelhaft Informationen über eine große Anzahl
Unbeteiligter ohne deren Wissen erhoben und an die Polizei
weitergegeben. Dabei beschränkt sich die Informationsauswertung nicht
allein auf die schlichten Verbindungsdaten, sondern macht über die
Begleitumstände der Kommunikation (Geodatenanalyse, Auswertung mobiler
Transaktionen) auch Handlungen und Neigungen aus dem Privatleben sichtbar. Der Schutz dieser Daten vor dem Zugriff des Staates wird umso
bedeutsamer, je mehr alle privaten Lebensbereiche von digitalen
Kommunikationsmedien und Mobilfunknetzen abhängen. Die Freiheit,
unbeobachtet zu kommunizieren, muss daher in Zukunft besser geschützt
und nicht etwa abgebaut werden. Wissenschaftliche Untersuchungen in
jüngerer Zeit stellen den Nutzen beispielsweise der Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten ohnehin in Frage. Erst dieser Tage musste der Bundesdatenschutzbeauftragte erneut darauf hinweisen, dass Telekommunikationsunternehmen weiterhin in großem Umfang persönliche
Daten von Kunden speicherten, die weit über das hinausgehen, was zur
Abrechnung der Verbindungen erforderlich und zulässig wäre. Abzulehnen ist auch die von dem Deutschen Juristentag geforderte
Einführung der Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung. Es ist in diesem
Zusammenhang daran zu erinnern, dass das erst im letzten Jahr durch den
Chaos Computer Club aufgedeckte Problem, dass die von den Behörden in
Deutschland verwandten Trojaner-Software nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen konnte, weiterhin ungelöst ist. Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der
Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und der Chaos Computer
Club lehnen diese Beschlüsse des Deutschen Juristentages deshalb ab. Sie
weisen schließlich darauf hin, dass der Deutsche Juristentag als
privater Verein nicht die Juristinnen und Juristen in Deutschland
repräsentiert. In der Abteilung Strafrecht haben nur ca. 80 Teilnehmende
abgestimmt. Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Dipl. Inf. Constanze Kurz, Sprecherin des CCC, mailto:
Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Vorstandsmitglied im RAV, Tel.: 030 44679224
Rechtsanwalt Jasper von Schlieffen, Geschäftsführer des
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, Tel.: 030 3101820 Berlin, 30.09.2012 Pressemitteilung: Bürgerrechte im Internet schützen, nicht abbauen (PDF)