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BKA-Gesetz: RAV erhebt Verfassungsbeschwerde

Pressemitteilung vom 11.05.2009
„Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung.“ Mit dieser Warnung begründet die Berliner Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) den Schritt, gemeinsam mit zwei Vorstandskollegen aus dem RAV gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die weiteren Beschwerdeführer sind der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Martin Lemke (Hamburg) und Wolf Dieter Reinhard (Hamburg), Mitglied im Vorstand des RAV und der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. Vertreten werden sie durch Rechtsanwalt Sönke Hilbrans (Berlin). „Das BKA-Gesetz eröffnet den Raum für eine vielfältige geheime Ausforschung und Instrumentalisierung von Rechtsanwälten“, betont Sönke Hilbrans. In der vom RAV organisierten, 80-seitigen Beschwerdeschrift legt der Berliner Anwalt detailliert dar, wie Rechtsanwälte zukünftig ins Visier von Ermittlungen geraten können – unter Einsatz verdeckter Ermittler über Telefonüberwachung bis zum Großen Lausch- und Spähangriff. Die im BKA-Gesetz enthaltenen Einschränkungen hinsichtlich einer Verwertung so erlangter Informationen sind gänzlich ungenügend. Vielmehr wird durch das Gesetz der Kernbereich anwaltlicher Berufsausübung zum Gegenstand staatlicher Bespitzelung. Weder Büroräume noch anwaltliche Unterlagen sind sakrosankt. Dies hat weitreichende Folgen für das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsbeistand und Mandant. Ein faires und auf prozessuale Waffengleichheit aufbauendes Verfahren wird dadurch ad absurdum geführt. „Auch wenn wir uns durch das BKA-Gesetz besonders in unserer grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsaushebung verletzt sehen“, so Martin Lemke, „darf nicht übersehen werden, dass von den Auswirkungen des BKA-Gesetzes nicht nur Anwälte betroffen sind, sondern alle Bürger. Das BKA-Gesetz setzt hier die seit Jahren zu beobachtende Aushöhlung von Grundrechten in dramatischer Weise fort und missachtet selbst vom Bundesverfassungsgericht mehrfach eingeforderte Grenzen zum Schutz privater Lebensführung.“ Weitere Informationen zu einzelnen verfassungsrechtlichen Beanstandungen können der beigefügten Zusammenfassung der Beschwerdeschrift (PDF) entnommen werden. Für Fragen und Stellungnahmen steht Rechtsanwalt Sönke Hilbrans zur Verfügung.
Tel: +49 (030) 4467920