Der RAV ruft zur Teilnahme an der Kundgebung zum Tag des verfolgten Anwalts auf:
24. Januar 2013 um 14:00 Uhr
vor der spanischen Botschaft
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Zum dritten Mal rufen Anwältinnen und Anwälte aus ganz Europa dazu auf, den Tag des verfolgten Anwalts zu begehen. In den beiden Jahren zuvor wurde auf die Situation der Anwältinnen und Anwälte in der Türkei und im Iran aufmerksam gemacht. Nunmehr wird für die Kolleginnen und Kollegen im Baskenland die volle Gewährleistung der freien Berufsausübung gefordert.
Die Protestkundgebungen werden zeitgleich u.a. in Amsterdam, Paris, Rom, Madrid, Barcelona, Mailand, Athen und Den Haag durchgeführt.
Alle Anwältinnen und Anwälte werden gebeten in Robe zu erscheinen.
Day of the endangered lawyer 2013
Pressemitteilung
Zum dritten Mal rufen Anwältinnen und Anwälte aus ganz Europa dazu auf, den Tag des verfolgten Anwalts zu begehen. In den beiden Jahren zuvor wurde auf die Situation der Anwältinnen und Anwälte in der Türkei und im Iran aufmerksam gemacht. Nunmehr wird für die Kolleginnen und Kollegen im Baskenland die volle Gewährleistung der freien Berufsausübung gefordert.
In den letzten beiden Jahrzehnten sind mehr als 20 baskische Anwältinnen und Anwälte in Spanien im Rahmen von Ermittlungsverfahren inhaftiert worden, manche bis zu zwei Jahren. Alle Anwältinnen und Anwälte wurden beschuldigt, terroristische Straftaten der ETA unterstützt zu haben bzw. den spanischen Staat durch Beleidigungen verunglimpft zu haben. Bei den beschuldigten Anwältinnen und Anwälten handelte es sich entweder um Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger oder um Anwältinnen und Anwälte, die mutmaßliche Mitglieder der ETA oder angebliche Organisationen der ETA anwaltlich vertreten haben. Diese Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos und rechtswidrig. In den meisten Fällen wurden die angeklagten Anwältinnen und Anwälte freigesprochen oder die Anklage wurde nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Durch die Festnahmen wurden die Anwältinnen und Anwälte durch den spanischen Staat nicht nur an ihrer Berufsausübung gehindert. Auch ihren Mandantinnen und Mandanten wurde das Recht auf eine freie Anwaltswahl genommen. Beide Handlungen stellen eine Verletzung des Artikel 6 Absatz 2 c der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar und verletzen die UN Grundprinzipien betreffend der Rolle der Rechtsanwälte. In Artikel 16 heißt es dort, dass jeder berechtigt ist, den Beistand eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin seiner/ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Artikel 18 stellt klar, dass die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt wegen der „Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seines Mandanten identifiziert werden“ darf.
Den unterzeichnenden Organisationen ist bekannt, dass baskische Anwältinnen und Anwälte in politisch sensiblen Verfahren mit ihren Mandantinnen und Mandanten gleichgesetzt wurden. In einigen Verfahren wurden Strafverteidiger, deren Mandantinnen und Mandanten Aktivitäten für die ETA vorgeworfen wurden, selbst verfolgt, verhaftet, inhaftiert und unter Druck gesetzt. Die verhafteten Anwältinnen und Anwälte waren in Isolationshaft und ihnen wurde verweigert, von einem Anwalt/einer Anwältin ihrer Wahl in den Tagen nach der Verhaftung vertreten zu werden.
In Spanien scheint es Praxis zu sein, dass Anwältinnen und Anwälte bedroht werden, weil Angehörige der Polizei, Medien und juristische Autoritäten vorschlagen, die gleichen Ermittlungen gegen Anwältinnen und Anwälte wie gegen deren Mandantinnen und Mandanten einzuleiten. Dies lässt sich mit geltendem Recht nicht vereinbaren und stellt eine Bedrohung des Rechtsstaatsprinzips dar. Es ist zu befürchten, dass den rechtswidrig angeklagten Anwältinnen und Anwälten sowie den angeklagten angeblichen ETA Mitgliedern das Recht auf ein faires Verfahren genommen wird.
Die unterzeichnenden Organisationen weisen auf die genannten Rechtsverletzungen, insbesondere des Rechts auf Verteidigung hin. Dieses Recht wird in vielen internationalen und europäischen Rechtstexten garantiert (Internationale Konvention über zivile und politische Rechte, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union), die von Spanien ratifiziert worden sind. Die Nicht-Gewährung des Rechts auf Verteidigung stellt ferner einen schweren Verstoß gegen die Prinzipien der Vereinten Nationen betreffend der Rolle der Rechtsanwälte, wie sie in Havanna verabschiedet wurden, dar.
AED und ELDH sind außerdem besorgt, dass die Verfolgung von Anwältinnen und Anwälte, die schon seit Jahren andauert, einen strukturellen Charakter trägt.
Wir fordern:
1. Die volle Umsetzung der internationalen und europäischen Rechtstexte, die von Spanien unterzeichnet wurden, insbesondere: Recht auf ein faires Verfahren (vgl. Art. 14 der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.)
2. Die volle Umsetzung der Grundprinzipien betreffend der Rolle von Rechtsanwälten, niedergelegt in ihren Artikeln 7, 8, 16 und 18. Hierzu gehört:
* Der Staat stellt ferner sicher, dass alle mit oder ohne strafrechtliche Beschuldigung festgenommenen oder in Haft gehaltenen Personen unverzüglich Zugang zu einem Rechtsanwalt erhalten, in keinem Fall später als 48 Stunden nach der Festnahme oder Inhaftnahme.
* Alle festgenommenen oder in Haft oder Strafhaft gehaltenen Personen müssen angemessene Möglichkeiten, Zeit und Erleichterungen erhalten, damit sie ohne Verzögerung, Kontrolle oder Zensur und in strenger Vertraulichkeit von einem Rechtsanwalt besucht werden, mit ihm Kontakt unterhalten und sich mit ihm beraten können. Solche Beratungen dürfen von Vollzugsbeamten beobachtet, aber nicht abgehört werden.
* Der Staat stellt sicher, dass der Rechtsanwalt a) in der Lage ist, alle seine beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen; b) in der Lage ist, zu reisen und sich mit seinen Mandanten frei zu beraten, sowohl im eigenen Lande als auch im Ausland; und c) wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, keine Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen erleidet oder damit bedroht wird.
* Der Rechtsanwalt darf wegen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden.
3. Volle Umsetzung der Ergebnisse der Berichte des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und Sonderberichterstatters für die Menschenrechte der Vereinten Nationen
4. Abschaffung der Isolationshaft, vgl. Artikel 3 der EMRK.
5. Abschaffung der vorbeugenden Inhaftierung ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung.
6. Abschaffung der Praxis der geheimen Gerichtsverfahren, welche zur Konsequenz haben, dass Informationen zum Sachverhalt, zur Anklage und Beweislage erst 10 Tage vor dem Ermittlungsende erfahren werden, was das Recht des Beschuldigten sich zu den Vorwürfen zu äußern und das rechtliche Gehör zu wahren, verletzt.
7. Beachtung der Verteidigerrechte und Untersuchung der Verfahren gegen Anwälte, die inhaftiert sind.
8. Freilassung und Entschädigung der rechtswidrig inhaftierten Anwälte.
Prof. Bill Bowring, Rechtsanwalt, Präsident der ELDH, London (UK)
www.eldh.eu
Mr. Frédéric Ureel, Rechtsanwalt, Präsident von AED-EDL, Farciennes (Belgien)
www.aed-edl.net
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Für weitere Informationen
* Mr. Hans Gaasbeek, Rechtsanwalt, Vize Präsident von AED- EDL, Haarlem, Niederlanden, Phone 0031 6 52055043, hgaasbeek@gaasbeekengaasbeek.nl
* Mr. Thomas Schmidt, Rechtsanwalt, ELDH Secretary General, Düsseldorf, Deutschland, Phone 0049 211 444001, thomas.schmidt@eldh.eu
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Zusammenfassung zur aktuellen Situation der betroffenen baskischen Anwälte (engl) Report (PDF)Pressemitteilung dt PDFPress release engl PDFPetition dt PDFPetition engl PDF
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Der Tag des verfolgten Anwalts ist ein Projekt, das 2010 von der Kommission der Verteidigung der Verteidigung der EDA (AED –EDL) gestartet wurde. Ziel ist, an dem Jahrestag die internationale Aufmerksamkeit auf die weltweiten Bedrohungen, Verfolgungen und Tötungen von Anwältinnen und Anwälte aufmerksam zu machen. Anwältinnen und Anwälte werden auf Grund ihrer Berufsausübung verfolgt. Seit 2012 wird dieses Projekt gemeinsam mit der ELDH geführt. Die Teilnahme weiterer Anwältinnen und Anwälte und Menschenrechtsorganisationen ist willkommen.

