Immer mehr GlobalisierungskritikerInnen haben seit Beginn der Proteste gegen den G8-Gipfel Platzverweise durch die Polizei erhalten. Alleine am gestrigen Dienstag, den 5.6.2007, registrierte das Legal Team rund 100 Platzverweise. Anlässe hierfür sind oftmals nichtig: Beispielsweise wenn bei Kontrollen am Hauptbahnhof oder auf einer beliebigen Straße in Rostock bei den kontrollierten Personen Sonnenbrillen, Schals oder Tücher gefunden werden. Die Betroffenen erhalten dann von Polizeibeamten kopierte DIN A4-Formblätter mit der Anschrift der BAO Kavala und der Überschrift Platzverweis sowie einen Stadtplan von Rostock und Umgebung. Auf den Formblättern vermerken die Beamten die persönlichen Daten der Betroffenen sowie das Gebiet, für den der Platzverweis gilt und die Dauer des Platzverweises. Auch AnwältInnen, die heute vor Ort DemonstrantInnen begleiten, erhielten mündliche Platzverweise.
Inzwischen liegen dem Legal Team/Anwaltlichen Notdienst mehrere Platzverweise vor, die über einen Zeitraum von 3. bis zum 9. Juni andauern und das gesamte Stadtgebiet von Rostock sowie den Landkreis Bad Doberan umfassen. Andere Betroffene haben Platzverweise für den Innenstadtbereich von Rostock erhalten – einer so genannten Zonen 100 und 101. Diese Platzverweise umfassen dann beispielsweise auch den Stadthafen, so dass die Betroffenen die dortigen kulturellen Veranstaltungen nicht mehr besuchen können. Andere Platzverweise umfassen eine so genannte Zone EA7, die von Warnemünde bis Roggentin und Groß Schwaaß reicht.
An das Legal Team/Anwaltlicher Notdienst wenden sich derzeit eine Vielzahl von verängstigten Betroffenen. Denn zum einen kann ein Verstoß gegen den Platzverweis zu einer Ingewahrsamnahme führen. Zum anderen können mehrere Platzverweise dazu führen, dass die Betroffenen in die überregionale Polizeidatei „gewaltbereite Störer“ aufgenommen und bei zukünftigen Demonstrationen in Vorbeugegewahrsam genommen werden.
Das Legal Team/Anwaltlicher Notdienst rät daher allen Betroffenen, Widerspruch mit kurzer Fristsetzung gegen den Platzverweis einzulegen. Bei Ablehnung des Widerspruchs durch die BAO Kavala werden beim Verwaltungsgericht Schwerin Eilanträge auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gestellt. Bislang hat das VG Schwerin in mehreren Fällen positiv entschieden und die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wieder hergestellt.