Der spanische Rechtsanwalt Gonzalo Boye, der u. a. den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont vertritt, sieht sich einer Vielzahl von Angriffen seitens der spanischen Behörden ausgesetzt. So wurde beispielsweise am Montag, dem 21. Oktober 2019, das Haus des Kollegen Boye auf Antrag des spanischen Gerichts Audiencia Nacional durchsucht.
Vorgeworfen werden Boye u.a. Dokumentenfälschung, Falschaussage und Missachtung des Gerichts – Vorwürfe, die sich als haltlos herausstellten. Durch die Medien und verschiedene konservative Politiker wird der Kollege Boye anhaltend beleidigt und bedroht.
Nach Ansicht der Beschwerdeführer – neben dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights (ELDH) und der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) – werden die Vorwürfe gegen den Kollegen Boye erhoben, weil die spanischen Behörden das Handeln des Rechtsanwalts mit dem Anliegen seiner Mandantschaft, hier der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung, gleichsetzen.
Die gegen den Kollegen Boye ergriffenen Maßnahmen stellen einen massiven und vollkommen inakzeptablen Eingriff in die anwaltliche Unabhängigkeit dar. Aus diesem Grund hat der RAV eine vom ECCHR eingereichte Communication (Beschwerde) beim UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten mitgezeichnet. In der Mitteilung werden die Vorfälle und Angriffe gegen Gonzalo Boye dargestellt und der Sonderberichterstatter darum ersucht, die spanische Regierung aufzufordern, die Neutralität der spanischen Justiz zu gewährleisten und Maßnahmen gegen derartige Angriffe auf die freie Anwaltstätigkeit von Herrn Boye zu ergreifen.
Mehr Informationen und den Beschwerdeschriftsatz finden Sie hier https://www.ecchr.eu/nc/pressemitteilung/angriffe-auf-ecchr-partneranwalt-gonzalo-boye/