Vertretung von Mieterinnen und Mietern vor Gericht Teil V
In Zeiten knapper werdenden Wohnraums wird immer heftiger um diesen gestritten. Insbesondere bei Räumungsverfahren wegen Eigenbedarfs gerät infolge der Ausweitung des Kündigungstatbestandes durch die obergerichtliche Rechtsprechung die Beweisaufnahme immer stärker in den Fokus des Verfahrens. Es gilt sich gerade bei Vertretung von Mieter*innen vor Gericht zu wappnen, um über eine geschickte Befragung einen Prozess doch noch zu gewinnen.
Beweisaufnahmen sind im Zivilverfahren immer noch recht selten und werden oft entsprechend unengagiert betrieben. Ganz anders als im Strafverfahren, in denen die Beweisaufnahme das Herzstück ist. Aus diesem Grunde wird die Fortbildung von einem Strafverteidiger und einem Mietrechtler durchgeführt.
Wir wollen im Rahmen der Fortbildung die Grundlagen des Zeug*innenbeweis im Zivilprozess auch im Hinblick auf Rechtsmittel behandeln. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung soll dabei auf Glaubwürdigkeitskriterien und Vernehmungstechnik liegen. Darüber hinaus beschäftigen wir uns auch mit der Vernehmung der Partei, sei es im förmlichen Beweisverfahren oder in der Anhörung.
Ferner behandeln wir die Fragetechniken. Offene und geschlossene Fragen, unzulässige Fragen, Fragenkonzept. Weitere Inhalte:
- Beanstandung, Zurückweisung und Überprüfung von Fragen
- Funktion des Sitzungsprotokolls
- Fragen der Verspätung
- Grenzen des Beweisthemas
- Agieren in der Hauptverhandlung im Hinblick auf Rechtsmittel
Referenten
Dr. Lukas Theune, Rechtsanwalt, langjähriger Strafverteidiger in Berlin
Rechtsanwalt Benjamin Raabe ist Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und seit 30 Jahren schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig. Er berät und vertritt Mieterinnen und Mieter.
Termin: 15.3.2025 | 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 7.3.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV