Wer kennt sie nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durchdie Gerichte wird fraglos vorausgesetzt.
Die ewige Litanei:
„Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens“
„Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten“
„Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine
Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen“ und ähnliches mehr.
Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet re-gelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine Aussage – gegen – Aussage – Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist.
Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen unter diesen Bedingungen aussehen kann.
Ulrich v. Klinggräff ist langjähriger Strafverteidiger und hat durch regelmäßige Verteidigung in Umfangs- und Staatsschutzverfahren vielfältige Erfahrung im Umgang mit Berufszeugen. Als Mitglied der AG Berufszeugen des RAV beschäftigt er sich mit den strukturellen Besonderheiten dieser Vernehmungskonstellation.
Dr. Lukas Theune hat sich in seiner aktuell erschienen Dissertation Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren mit den rechtstatsächlichen und aussagepsychologischen Besonderheiten bei Aussagen dieser Zeugengruppe befasst und wird die empirischen Befunde und Ergebnisse seiner Arbeit vorstellen.
Freitag, 5. Juni, 13.30 – 18.00 Uhr
Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn
Anmeldung bitte schriftlich oder per E-Mail an die
Strafverteidigervereinigung NRW e.V.:
info@strafverteidigervereinigung-nrw.de;
Telefax: 0241 – 990 36 588
Kosten:
Mitglieder im RAV oder in der Strafverteidigervereinigung NRW: 80,00 €
Nichtmitglieder: 100,00 €
Für die Teilnahme stellen wir eine Bescheinigung nach § 15 FAO (4
Stunden) aus.
