Wir freuen uns an dem großen Interesse für diese Veranstaltung. Leider können wir keine weiteren Anmeldungen annehmen - das Seminar ist ausgebucht.Kooperationsveranstaltung von RAV und Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
Wer kennt es nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durch die Gerichte wird fraglos vorausgesetzt.
Die ewige Litanei:
›Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens‹
›Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten‹
›Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen‹
und ähnliches mehr.
Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet regelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine Aussage – gegen – Aussage – Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist.
Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen unter diesen Bedingungen aussehen kann.
Referent_innen
Es werden mindestens zwei Mitglieder der ›AG Berufszeugen‹ (Rechtsanwält_innen Regina Götz, Ulrich v. Klinggräff, Franziska Nedelmann, Undine Weyers) anwesend sein und referieren.
Kursort und Termin
Haus der Volksarbeit e.V., Eschenheimer Anlage 21, 60318 Frankfurt am Main
21.1.17 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Seminarstd. gem. FAO)
Teilnahmebetrag
Berufsanfänger*innen (bis 2 Jahre Zulassung) mit // ohne Mitgliedschaft RAV oder Vereinigung Hess. Strafverteidiger 60,00 // 90,00 €
Sonstige mit // ohne Mitgliedschaft RAV oder Vereinigung Hess. Strafverteidiger 110,00 € // 160,00 €
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (PDF)
