Wer kennt es nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durch die Gerichte wird fraglos vorausgesetzt.
Die ewige Litanei:
›Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens‹
›Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten‹
›Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen‹
und ähnliches mehr.
Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet regelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine
›Aussage-gegen-Aussage‹-Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist.
Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen unter diesen Bedingungen aussehen kann.
Referent_innen
Es werden mindestens zwei Mitglieder der ›AG Berufszeugen‹ (Rechtsanwält_innen Regina Götz, Ulrich v. Klinggräff, Franziska Nedelmann, Undine Weyers) anwesend sein und referieren.
Kursort und Termin
Language Coach Institute, Emilienstr. 17, 04107 Leipzig
16.1.2016 | 11:00 - 17:00 Uhr (5 Stunden gem. § 15 FAO)
Teilnahmebetrag
60,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung_Berufszeugen (PDF)
