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Wie verteidigen gegen Berufszeugen?

Fortbildung in Kooperation mit der Strafverteidigervereinigung NRW | 7,5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Referent*innen:
RA Ulrich v. Klinggräff
RAin/FAin Undine Weyers
RA/FA Strafrecht Dr. Lukas Theune
Termin:
Freitag, 17. Juni 2022, 16.00 – 21.30 (Vortrag und Empfang)
Samstag, 18. Juni 2022, 10.00 – 16.00
Ort:
Zeche Carl Essen, Wilhelm-Nieswandt-Allee 100, 45326 Essen
7,5 Fortbildungsstunden

 

Wer kennt sie nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durch die Gerichte wird fraglos vorausgesetzt. Die ewige Litanei: „Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens“ „Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten“ „Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen“ und ähnliches mehr. Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet regelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine Aussage – gegen – Aussage – Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist. Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen unter diesen Bedingungen aussehen kann. Undine Weyers, Ulrich v. Klinggräff und Dr. Lukas Theune haben durch regelmäßige Verteidigung in Umfangs- und Staatsschutzverfahren vielfältige Erfahrung im Umgang mit Berufszeugen. Als Mitglieder der AG Berufszeugen des RAV beschäftigen sie sich mit den strukturellen Besonderheiten dieser Vernehmungskonstellation. Dr. Lukas Theune hat sich in seiner Dissertation Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren mit den rechtstatsächlichen und aussagepsychologischen Besonderheiten bei Aussagen dieser Zeugengruppe befasst und wird auch die empirischen Befunde und Ergebnisse seiner Arbeit vorstellen.

Die Fortbildung ist als 2tägige Veranstaltung konzipiert und bietet auch Zeit und Raum für
einen kollegialen Austausch. Im Anschluss an den Fortbildungsblock am Freitag (bis ca.
19.00) besteht hierzu vor Ort bei einem kleinen Empfang die Gelegenheit.

 

Kosten:
Mitglieder im RAV oder in der Strafverteidigervereinigung NRW: 145,00 €
Nichtmitglieder: 195,00 €
Für die Teilnahme stellen wir eine Bescheinigung nach § 15 FAO (7,5 Stunden) aus.

 

Anmeldungen entweder über die Email info@strafverteidigervereinigung-nrw.de oder über fortbildung@rav.de

 

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