Fälle im Familiennachzug zu humanitär Schutzberechtigten – speziell in der Konstellation von Visaverfahren – sind für Anwält*innen Querschnittaufgaben. Neben materiellrechtlichen Fragen, bei denen das Europarecht ein nicht zu unterschätzender Faktor ist, spielen auch prozessuale und strategische Überlegungen eine wichtige Rolle bei der Mandatsbearbeitung. In der Veranstaltung wollen wir daher auf immer wiederkehrende sowie ausgewählte aktuelle Fragen eingehen, aber auch die Möglichkeit zum Austausch unter Kolleg*innen bieten. Wir wollen v.a. aber auch in der Materie noch unerfahrenen Kolleg*innen ermöglichen, sich einen Einblick in die Mandatsbearbeitung zu verschaffen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die praxisrelevanten Fälle von eritreischen Staatsangehörigen gelegt werden. Themen sind u.a.:
- Antragstellung, Registrierung und Vorsprache in der Botschaft
- Identitätsklärung und Passbeschaffung
- Geschwisternachzug
- Umgang mit den Altersgrenzen in § 36a AufenthG
- Antragstellung und Untätigkeitsklagen
- Spracherfordernis und -nachweis
- Dokumentenbeschaffung und -prüfung für eritreische Staatsangehörige
- Humanitäre und völkerrechtliche Gründe gem. § 29 Abs. 3 S. 1 AufenthG
Referent*innen
Sonja Benning ist seit 2017 Anwältin im Migrationsrecht in Berlin und Mitglied im RAV.
Julius Engel ist seit 2018 Anwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht in Berlin und Mitglied im RAV
Termin: 1.3.2025 | 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 23.2.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV