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Verteidigung nach Rechtskraft unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVG und des EGMR

Seminar 13/12 Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt in Berlin
Eine effektive Verteidigung endet nicht mit Rechtskraft des Urteils. Vielmehr gibt es im Vollzug und in der Vollstreckung ganz erhebliche Möglichkeiten, zum einen auf die Länge der Strafvollstreckung, zum anderen aber auch auf die Art und Weise Einfluss zu nehmen. Viele dieser Möglichkeiten sind bereits von einer sorgfältigen Vorbereitung in der Instanzverteidigung abhängig, andere erschließen sich erst im Vollzug. Leider sind jedoch viele sonst engagiert verteidigende Kolleginnen und Kollegen in den Verfahren nach §§ 109ff StVollzG oder aber auch den vielfältigen Vollstreckungsverfahren inhaltlich nicht so sicher, dass sinnvolle Strategien, Anträge und Verfahren angestrengt werden. Dabei kann eine effektive Verteidigung im Vollzug und in der Vollstreckung mitunter jahrelangen Freiheitsentzug ersparen, eine Erleichterung der Haftbedingungen bewirken und daneben eine sinnvolle Vorbereitung auf die Entlassung und damit Vermeidung von Rückfällen bedeuten. Das Seminar gibt insoweit einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen im Lichte auch der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Vollzug und in der Vollstreckung der Freiheitsstrafe und Maßregeln. Der erste Teil des Seminars beschäftigt sich mit den wichtigsten Fragen der Vollstreckung anhand von einzelnen Fallbeispielen und praktischen Übungen:
  • Materielle und formelle Grundlagen der Vollstreckung, wichtigste Verfahren (StGB, JGG, BtMG, StPO, StrVollStrO)
  • Zeitige Freiheitsstrafen, Planung des Antritts zum Strafvollzug, "Auswahl" der JVA, Vollstreckungsaufschub und Unterbrechung, nachträgliche Gesamtstrafenbildung
  • vorzeitige Entlassung gem. § 57 Abs. 1 StGB
  • Kriminalprognostische Begutachtung, Vorbereitung des Mandanten, Auseinandersetzung mit dem Gutachten, Befragung der Sachverständigen, häufige Fehlerquellen, insbesondere standardisierte Prognoseinstrumente
  • Zurückstellung und Bewährungsaussetzung nach §§ 35, 36 BtMG
  • Lebenslange Freiheitsstrafe, Mindestverbüßungsdauer und Aussetzung
  • Maßregel, §§ 63, 64 StGB
  • Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 und der Entwicklung neuer Gesetzesvorhaben

Im zweiten Teil soll anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen die Verteidigung im Vollzug nach dem StVollzG und den entsprechenden Ländergesetzen thematisiert werden:
  • Grundsätze: StVollzG und Ländergesetze
  • Praxisrelevante Aufgabenfelder (Vollzugsplanfortschreibung, Therapiemaßnahmen, Lockerungen, etc.)
  • Rechtsschutz im Strafvollzug, Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG und Kasuistik

Referent
Sebastian Scharmer, Anwaltssozietät Hummel Kaleck, Berlin
Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht, Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht, Verfassungsrecht Kursort und Termin
Café und Kulturhaus SternChance, Schröderstiftstr. 7, 20146 Hamburg
9.6.12 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
incl. MwSt Anmeldung: Verteidigung nach Rechtskraft (PDF)