Dr. Ralf Ritter, Rechtsanwalt in Hamburg
Seminar 5/13
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Der Blick aus der Verteidigungsperspektive auf die Revisionsinstanz ist ernüchternd und zeigt vor allem eine nur geringe Erfolgsquote von Revisionen der Angeklagten. Es erscheint deshalb zu optimistisch, wenn die Möglichkeit der Revision mitunter als Sicherheitsnetz für die Verteidigung in der Tatsacheninstanz bezeichnet wird. Denn Sicherheit bietet die Revision - jedenfalls der Verteidigung - nicht. Verteidigung mit Blick auf die Revisionsinstanz bedeutet deshalb nicht, die Aktivitäten der Verteidigung auf das Revisionsverfahren auszurichten. Das wäre wenig effektiv.
Wenn allerdings dennoch die Verfolgung der Verteidigungsziele mit der Revision notwendig wird, hängen insbesondere die Möglichkeiten von Verfahrensrügen maßgeblich von Verteidigungsaktivitäten in der Tatsacheninstanz ab. Wichtig ist deshalb, schon in der Tatsacheninstanz Anknüpfungspunkte für die Verteidigung im Revisionsverfahren zu sichern. Die Möglichkeiten dazu und die Grenzen sind Gegenstand des Seminars. Insbesondere ist die Behandlung folgender Themen geplant:
- Grenzen und Möglichkeiten der Sicherung von Beweisergebnissen
- Beanstandungen gemäß / analog § 238 Abs. 2 StPO
- Anforderungen an die Stellung von Beweisanträgen
- Einführung von Verfahrenstatsachen in die Beweisaufnahme
- Vollständigkeit des Sitzungsprotokolls
- Dokumentation des Verfahrensablaufs
ReferentRechtsanwalt Dr. Ralf Ritter, Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg, verteidigt seit vielen Jahren in Revisionsverfahren und ist regelmäßig in Fachanwaltskursen als Referent für das Themengebiet Revision tätig. Von ihm ist als Monografie erschienen: Die Begründungsanforderungen bei der Erhebung der Verfahrensrüge gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, 2007
Kursort und TerminGLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
16.2.13, 10:00-16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
Anmeldung: Verteidigung mit Blick auf die Revisionsinstanz (PDF)