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Verteidigung in Sexualstrafsachen

Seminar 18/12 Arne Timmermann, Rechtsanwalt, Hamburg
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Sexualdelikts bedeutet für den Verteidiger/die Verteidigerin oft die Auseinandersetzung mit einer besonders emotionsgeladenen Prozesssituation. Hier ist die Verteidigung zum Schutz der Beschuldigtenrechte und zum Kampf um ein rechtsstaatliches Verfahren besonders gefordert, führt doch vielfach bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat zu kaum noch zu beseitigenden Folgen für den Mandanten (mediale Vorverurteilung, Arbeitsplatzverlust, familiäre Probleme usw.) Die ausufernden gesetzlichen Änderungen im Dienste des Opferschutzes schränken maßgeblich die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren ein. Dies zeigt sich in Sexualstrafverfahren besonders signifikant. Die Verteidigung muss demnach die Besonderheiten dieser Verfahren kennen und berücksichtigen, um die Mandantin/ den Mandanten sachgerecht beraten und auf das Verfahren vorbereiten zu können. Die aussagepsychologische Begutachtung von Zeugen kommt gerade in Sexualstrafsachen häufig vor. Dem Ergebnis des Gutachtens kommt eine entscheidende Bedeutung für das weitere Verfahren - und damit für das Schicksal des Mandanten zu. Eine kompetente Verteidigung in Sexualstrafsachen setzt demnach die Kenntnis der einschlägigen Strafnormen, der prozessualen Besonderheiten dieser Verfahren sowie der hierzu vorliegenden Rechtsprechung voraus. Darüber hinaus sollte die Verteidigerin/der Verteidiger die Kriterien für die Einholung aussagepsychologischer Gutachten kennen und diese auswerten und kritisch hinterfragen können. Die folgenden Themen sollen praxisnah, fallbezogen und aus spezifischer Sicht der Verteidigung im Seminar vermittelt werden:
  • Verteidigung mit und gegen aussagepsychologische Gutachten ("Null-Hypothese" gem. BGHSt 45, 164), neue Entwicklungen in Aussagepsychologie und Rechtsprechung
  • Durchsetzung der Bestellung eines weiteren Gutachters (§ 244 IV 2 StPO), Auswahl und Qualifikation des Gutachters
  • Auswertung der Rechtsprechung zur Aussage-gegen-Aussage-Problematik
  • Massenbeschuldigungen in Missbrauchsverfahren, Suggestionsproblematik
  • Besonderheiten der Vernehmung von betreuten oder gecoachten ZeugInnen (u.a.: Einflussnahme von Opferschutzorganisationen, Zeugenbetreuung, Aufdecken von Fehlern bei polizeilichen Vernehmungen)
  • Videovernehmungen durch die Polizei und deren Einführung in die HV, damit zusammen hängende Fragen der Akteneinsicht
  • ausschließliche Ausübung des Fragerechts durch den Vorsitzenden (§ 241 a StPO)
  • Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal (§ 247 StPO)
  • aktuelle Rechtsprechung zur Verbreitung/Besitz (kinder-)pornografischer Schriften im Internet (§§ 184 a, b StGB)
  • Auswirkungen von Verteidigungsstrategien auf den späteren Vollzug einer Freiheitsstrafe (insbesondere bei bestreitenden Angeklagten)

Referent
Arne Timmermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Hamburg

Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
15.9.12 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
incl. MwSt Anmeldung: Verteidigung in Sexualstrafsachen (PDF)