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Verteidigung in Graffiti-Verfahren

Seminar 5/16 Peter Brasche, Rechtsanwalt
Die personellen und technischen Ressourcen, deren sich Strafverfolgungsbehörden bedienen, um dem Massenphänomen Graffiti beizukommen, werden ständig ausgeweitet. Und wohlmöglich öfter als auf anderen Deliktsfeldern neigen sie wie auch Gerichte zum »hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit« (Ahlsberg), wenn sie aus Indizien den ›Tag-Namen‹ eines Writers und damit den vermeintlich unfehlbaren Nachweis seiner Täterschaft zusammenpuzzeln. Dem lässt sich seitens der Verteidigung oft nur dann mit Aussicht auf Erfolg etwas entgegensetzen, wenn diese Einblick in die Graffitiszene, ihre ›Regeln‹ und Sprache, aber auch die Besonderheiten von Graffiti-Ermittlungen hat. Folgende Themen sollen unter anderem praxisnah und unter Einbeziehung einschlägiger Rechtsprechung besprochen werden:
  • Erscheinungsformen von Graffiti und ›Handwerkszeug‹
  • Szenesprache und -regeln
  • Ermittlungs- und Überwachungsmethoden
  • Praktische und rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten
  • Umgang mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen

Referent
Peter Brasche ist Fachanwalt für Strafrecht in Berlin und verteidigt seit vielen Jahren in Graffiti-Verfahren. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
18.2.2016 | 18:00 - 21:00 Uhr Teilnahmebetrag
40/70 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/120 € RAV-Mitglieder/ Nichtmitglieder; inklusive Mehrwertsteuer Anmeldung_Verteidigung in Graffiti-Verfahren (PDF)