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Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Dr. Dominique Schimmel Seminar Nr. 1/15
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) basiert auf den kriminologischen Erkenntnissen, dass es sich bei Straftaten von Jugendlichen um ein ubiquitäres und passageres Phänomen handelt. Daher sind auch die Reaktionsmöglichkeiten wesentlich vielfältiger als im allgemeinen Strafrecht. Zwar macht der punitive Zeitgeist auch vor dem JGG nicht halt. So wurde z. B. durch Gesetz vom 4.9.2012 der sog. „Warnschussarrest“ - gegen den Widerstand der meisten Experten – eingeführt. Trotzdem bietet das JGG weiterhin in einem wesentlich größeren Umfang rechtliche Möglichkeiten für die Verteidigung als das Erwachsenenstrafrecht. Ziel des Seminars ist es, diese Möglichkeiten für die Verteidigung aufzuzeigen. Folgende Themen werden praxisnah und unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung besprochen:
* Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
* Umgang mit den weiteren Beteiligten des Jugendstrafverfahrens, insbes. der Jugendgerichtshilfe
* Diversionsmöglichkeiten
* Kreative Nutzung des Sanktionenkatalogs
* Voraussetzung der Jugendstrafe: „schädliche Neigungen“ / „Schwere der Schuld“
* Haftrecht / U-Haft-Vermeidung
* Rechtsmittelbeschränkungen
* Verteidigung in der Vollstreckung Das Seminar eignet sich sowohl zur „Auffrischung“ als auch für den Neueinstieg. Referentin
Dr. Dominique Schimmel, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Berlin. Sie war wiss. Mitarbeiterin bei Prof. Eisenberg (Kriminologie und Jugendstrafrecht), ist Mitglied des GA der DVJJ Berlin und verteidigt seit vielen Jahren Jugendliche bzw. Heranwachsende. Kursort und Termin
MakerHub, Große Bergstraße 160, 22767 Hamburg
17.1.15 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)  Teilnahmebetrag
60,00 / 90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft/ohne Mitgliedschaft
110,00 / 160,00 € RAV-Mitglieder/ Nichtmitglieder Anmeldung Seminar Nr. 1/15 (PDF)