Strafprozesse, v.a. Prozesse zu politisch bedeutsamen Ereignissen, werden immer mehr auch in der Presse und über die Presse geführt. Die Gefahr der Beeinflussung des Gerichts liegt dabei ebenso auf der Hand wie die Gefahr einer Verurteilung in der Presse, bei der »immer etwas hängenbleibt«. Verteidigung in solchen Verfahren erfordert daher immer auch einen sicheren Umgang mit der Presse – und mit Pressearbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Was darf die Presse über Strafverfahren berichten – und was nicht? Welche Mittel hat die Verteidigung gegen »Litigation-PR« der Strafverfolgungsorgane? Lässt sich verhindern, dass im Gericht Fotos von Beschuldigten gemacht werden? Welche Rechte haben Betroffene von rechtswidriger Berichterstattung? Was sind rechtliche Grenzen eigener Berichterstattung?
Ziel der Veranstaltung ist, Strafverteidiger_innen das notwendige Hintergrundwissen und praktische Tipps für einen selbstbewussten Umgang mit diesen Fragen zu vermitteln.
Diese Veranstaltung kann als Ergänzung zur RAV-Fortbildung »Litigation PR und Krisenkommunikation im Strafverfahren« (SemNr. 21/14 im Sept. 2014), also der »eigenen Litigation-PR«, betrachtet werden.
Referenten
Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling sind seit 15 bzw. 4 Jahren sowohl im Strafrecht als auch im Presserecht tätig. Im Presserecht vertreten sie u.a. Antifa-Zeitungen, GewerkschafterInnen und andere politisch aktive Menschen „auf beiden Seiten“ presserechtlicher Auseinandersetzungen, im Strafrecht sind sie tätig als Verteidiger, auch in politischen Strafverfahren, wie als Nebenklägervertreter, etwa im NSU-Verfahren vor dem OLG München.
Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
28.2.2015 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung zum Seminar 6/15 (PDF)
