Die Fortbildungsveranstaltung wird von der "Arbeitsgruppe Berufszeugen" (RechtsanwältInnen Regina Götz, Franziska Nedelmann, Undine Weyers, Ulrich v. Klinggräff) vorbereitet.
Jede Strafverteidigerin/jeder Strafverteidiger kann ein Lied davon singen:
Bei der Befragung von PolizistInnen als TatzeugInnen besteht oft eine verzweifelte Ausgangssituation: Die BeamtInnen sind als BerufszeugInnen gut vorbereitet. Wiedergegeben wird regelmäßig keine Erinnerung an ein Tatgeschehen sondern es wird allein die schriftliche Aussage reproduziert. Zweifel kennen diese ZeugInnen nicht, die zur Verurteilung erforderlichen Tatbestandsmerkmale aber umso besser. Entgegen verbreiteter Auffassung in der Richterschaft handelt es sich bei PolizeizeugInnen nicht um besonders objektive oder „neutrale“ ZeugInnen. Tatsächlich ist deren Aussageverhalten von einer eigenständigen Interessenlage bestimmt und ein Freispruch wird vielfach als persönliche Niederlage wahrgenommen.
PolizeizeugInnen im Rahmen der Befragung in Widersprüche zu verwickeln und in ihrer Glaubwürdigkeit zu erschüttern gelingt bei dieser Ausgangssituation ausgesprochen selten.
Wie können wir angesichts dieser Problematik versuchen, erfolgreich zu verteidigen?
Unter Heranziehung der von Nack benannten Aspekte über die Besonderheiten von PolizeizeugInnen (in: Bender/Nack: Tatsachenfeststellung vor Gericht) sowie der von der Rechtsprechung entwickelten Glaubwürdigkeitskriterien wollen wir diskutieren, wie wir beim Gericht Zweifel an der behaupteten Erinnerungs- und Wahrnehmungsfähigkeit dieser BerufszeugInnen hervorrufen können.
Anhand eines konkreten Falls aus dem Bereich des politischen Strafrechts sollen Fragekomplexe und -strategien erörtert werden.
Die Fortbildungsveranstaltung ist auch für BerufsanfängerInnen geeignet.
Referentin/Referent
Ulrich v. Klinggräff und Undine Weyers, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Berlin
Kursort und Termin
Soziales Zentrum Bochum, Josephstr. 2, 44791 Bochum
19.1.13, 11:00-17:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
Anmeldung: Vernehmung von PolizeibeamtInnen (PDF)
