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Verlust des Aufenthaltsrechts aufgrund von Erlöschen nach §51 AufenthG, insbesondere §51 Abs.1 Nr.6;7

Sem.Nr. 25-17AB | RA Jan Bornkessel und Andrea Würdinger | 3,5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Der Katalog der Erlöschenstatbestände und ihre Ausnahmen sind zahlreich. Aufenthaltsrechte erlöschen nicht nur wenn eine Ausweisung ergeht, sondern können auch erlöschen, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate dauert oder ein*e Straftäter*in vorsichtshalber ins Ausland reist, um abzuwarten, oder eine Nebenbestimmung übersehen wird.
Wir werden an beiden Vormittagen die einzelnen Tatbestände beleuchten, die Rechtsprechung dazu erörtern, taktische Handlungskompetenzen erarbeiten und Rechtsmittelmöglichkeiten diskutieren.

Die Fortbildungen 25-17-A und -B können getrennt gebucht werden. Wünschenswert ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, da sie aufeinander aufbauen.

Referent*innen
Andrea Würdinger, Dozentin für Asyl-und Aufenthaltsrecht, Berlin und Rechtsanwalt Jan Bornkessel, Berlin
Termine        
25-17-A: 24.11.2025 | 9:00 –12:30 Uhr (3,5 Zeitstunden nach FAO)
25-17-B: 25.11.2025 | 9:00 –12:30 Uhr (3,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort Online

Teilnahmebetrag jeweils
70/90 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
100/120 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

Anmeldungen (PDF) bitte bis 17.11.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV