Beantragen Mandant*innen aus EU-Mitgliedstaaten Leistungen nach SGB II oder SGB XII, hängt nahezu alles an einer aufenthaltsrechtlichen Vorfrage: Arbeitnehmer*innen, Selbständige, Verbleibeberechtigte und Daueraufenthaltsberechtigte sind freizügigkeitsberechtigt und haben damit grundsätzlich Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Wer dagegen nur zur Arbeitssuche im Bundesgebiet ist, sich allein auf das voraussetzungslose Aufenthaltsrecht der ersten drei Monate berufen kann oder über keinerlei Aufenthaltsrecht verfügt, fällt unter die Leistungsausschlüsse des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II bzw. § 23 Abs. 3 SGB XII – mit der Folge, dass allenfalls noch Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 ff. SGB XII in Betracht kommen.
Die Halbtagsfortbildung vermittelt Sozialrechtler*innen das aufenthaltsrechtliche Rüstzeug, um sozialrechtliche Mandate von Unionsbürger*innen und ihren Familienangehörigen zu beurteilen und gegenüber Jobcenter, Sozialamt und Sozialgericht fundiert vertreten zu können.
Inhaltliche Schwerpunkte:
•Systematik des FreizügG/EU und Verhältnis zum Aufenthaltsgesetz; Rechtmäßigkeitsvermutung und Verlustfeststellung
•Freizügigkeitstatbestände im Überblick – Arbeitnehmer*innen (insbesondere Arbeitnehmerbegriff bei geringfügiger Beschäftigung), Selbständige, Arbeitsuchende, Nicht-Erwerbstätige
•Verbleibeberechtigung und Daueraufenthaltsrecht
•Abgeleitete Freizügigkeitsrechte (auch drittstaatsangehöriger) Familienangehöriger
•Leistungsausschlüsse nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II und § 23 Abs. 3 SGB XII
•Überbrückungsleistungen und Härtefallregelung in der aktuellen Rechtsprechung
•Der gewöhnliche Aufenthalt von fünf Jahren als Ausschluss-Korrektiv
•Leistungsansprüche nach dem Europäischen Fürsorgeabkommen und dem deutsch-österreichischen Fürsorgeabkommen
Im Anschluss an die Veranstaltung können Teilnehmende den freizügigkeitsrechtlichen Status ihrer Mandantschaft sicher einordnen und daraus die zutreffende sozialrechtliche Bewertung ableiten.
Referent Sven Hasse, Fachanwalt für Migrationsrecht, Berlin
Teilnahmebetrag
90/120 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
140/180 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
RAV-Fortbildung 26-31
Unionsbürger*innen im Sozialrecht – Aufenthaltsstatus, Leistungsausschlüsse und Überbrückungsleistungen
Referent: RA Sven Hasse
Termin: Mittwoch, 25. November 2026 | 10-14.15 Uhr (4 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online
Anmeldungen (PDF) bitte bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
