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Türkisches Familienrecht

Hanswerner Odendahl, Köln Seminar Nr. 14/14
Gemeinschaftsveranstaltung des RAV mit der Türkischen Gemeinde zu Berlin e.V. und der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung Im ersten Teil wird ein Überblick über die Änderungen des IPR und ihre Auswirkungen auf die familiengerichtliche Praxis in den Fällen mit Türkei-Bezug gegeben:
So gilt wohl das Haager Unterhaltsabkommen von 1973 im Verhältnis zur Türkei (und z.B. der Schweiz) weiter, der BGH hat dies offen gelassen. Im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich gibt die Rechtswahl nach Rom-III viel weitere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich insbesondere in Fällen mit großem Altersunterschied zwischen den zu scheidenden Eheleuten anbieten. Hier sollte ausreichend Raum zur Diskussion sein. Beim Abstammungsrecht werden die Probleme betrachtet, die sich aus Art. 19 EGBGB insbesondere bei Doppelstaatern (zwei Pässe, zwei Väter, zwei Familiennamen) ergeben. Beim Kindschaftsrecht werden die Probleme erörtert, die sich aus der Fortgeltung des Haager MSA von 1961 im Verhältnis zur Türkei für die Sorgerechtsregelung der türkischen Kinder nicht verheirateter Eltern in Deutschland ergeben. Im Bereich des Personalstatuts werden die Streitpunkte angesprochen, die sich aus Art. 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes bei früheren türkischen Staatsangehörigen ergeben, hier ist neuerlich Rechtsprechung des Kassationshofs zum Scheidungs-IPR bekannt geworden. Das Register für Besitzer der „Blauen Karte“ wurde eingerichtet. Zum Namensrecht gibt es wesentliche Neuerungen in der türkischen Rechtsprechung. Im Bereich der wechselseitigen Anerkennung gibt es ebenfalls neue Rechtsprechung. Im zweiten Teil werden die Grundzüge des türkischen Ehegüterrechts dargestellt. Besondere Bedeutung hat dabei die ehebedingte Zuwendung nach altem Recht. Dazu sind die Ansprüche der überlebenden Ehegatten nach dem internationalen Güter- und Erbrecht im deutsch-türkischen Verhältnis zu behandeln.
Ziel wird sein herauszuarbeiten, wie tiefgreifend die Unterschiede der beiden gesetzlichen Güterstände in der Praxis sind, obwohl ihre Zielsetzungen so ähnlich zu sein scheinen. Die Probleme des Auskunftsanspruchs und die Frage nach einer Güterrechtsspaltung im IPR werden erörtert. Die Teilnehmer/innen erhalten per E-Mail ein aktualisiertes Materialheft mit Übersichten über Rechtsprechung und Literatur zum Thema. Referent
Rechtsanwalt Hans Werner Odendahl, Köln, Fachanwalt für Familienrecht, Lehrbeauftragter der Universität zu Köln Kursort und Termin
Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), Obentrautstr. 72, 10963 Berlin
17.5.14, 9:30-15:00 Uhr (6 Stunden Seminarzeit)

Teilnahmebetrag
60,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-/ DTJV-Mitgliedschaft
90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne Mitgliedschaft
110,00 € RAV-/DTJV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung_Türkisches Familienrecht (PDF)