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Strafverteidigung gegen richterliche Konfliktstrategien

-Verhandlungsleitung mit Formularen- Sem.Nr. 21-3 RA Bernd Wagner 3 Std. Seminarzeit gem. FAO *online* >>>Die Fortbildung ist ausgebucht<<<

Ende der 1990-er Jahre kam das Thema der Konfliktverteidigung auch im wissenschaftlichen Kontext auf. Das Phänomen einer engagierten Verteidigung, die formal korrekt und im Rahmen des Standesrechts geführt wird, „sich aber dem traditionellen Ziel des Strafprozesses, der Wahrheitsfindung in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren, nicht mehr verpflichtet fühlt“ wurde seither in Rechtsprechung und Gesetzgebung immer wieder vorgeschoben, um Antrags- und Beteiligungsrechte zu begrenzen (vgl. BGH NStZ 2005, 341 m. w. N.; BVerfG NStZ 1997, 35; 2004, 259, 260). Den aktuellen Stand der Dinge kann man in der Entscheidung des OLG Koblenz vom 04.12.2017 (2 Ws 406 -419/17) nachlesen. Oder -wenn man so will- im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019.

Es geht vordergründig um die Deutungshoheit über Konfliktverteidigung und das, was Verteidigung darf oder soll. Konkret wird dies bei der Frage, wie Strafverteidigung darauf reagieren kann, wenn Vorsitzende nicht mehr auf den Inhalt und das Anliegen von Verteidigung reagieren, sondern auf deren Form. Es geht um die Reaktion auf eine Verhandlungsleitung, die Formulare und Muster benutzt, um angebliche Konfliktverteidigung oder Verteidigung ganz allgemein zu verhindern oder mindestens zu behindern.

Die Veranstaltung beschreibt anhand praktischer Fälle das Symptom, entlarvt in konkreten Beispielen die hinter den in der Praxis verwendeten Handlungsanleitungen versteckten Konzepte und diskutiert Ansätze zum Umgang, zur Gegenwehr und zur Überwindung der aus der einschlägigen Richterliteratur abgekupferten Strategien einer aus den Fugen des konkreten Strafprozesses geratenen Verhandlungsleitung.

 

Referent
Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg

Termin        
26.01.2021 | 17:00 - 20:15 Uhr (3 Stunden Seminarzeit gem. FAO)

Ort                     
Online via Zoom

Teilnahmebetrag
40 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
60 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
70 € für RAV-Mitglieder
100 € für Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)           

Anmeldungen(PDF) bitte bis 21.01.2021