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Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung

Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm Seminar Nr. 20/10
Das Seminar wird einen Überblick über die gesetzlichen Reglungen, die Vorgaben der Verwaltung und die Entwicklung in der Rechtsprechung zum Staatsangehörigkeitsrecht geben. Für die Beratung sollen Fehlerquellen und anwaltliche Taktik erörtert werden. Unter anderem wird näher behandelt:
  • Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung
  • Ausschluss der Einbürgerung bei Straftaten und Ausweisungsgründen, insb. „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ Mehrstaatigkeit
  • Optionsmodell
  • Verlust der Staatsangehörigkeit
  • Die neuen Rücknahmetatbestände
  • Anfechtung der Vaterschaft eines legitimierten Kindes
  • Sprachkenntnisse
  • Bestreiten des Lebensunterhalts, insb. Altersvorsorge und ergänzender Bezug von öffentlichen Leistungen

Referent
Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm Herr Oberhäuser kommentiert Teile des StAG im Nomos Handkommentar Ausländerrecht Hofmann/Hoffmann (Hrsg) Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
30.10.10 | 10:00 – 17:30:00 Uhr (6,5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer