Während die Ampel-Koalition ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ verspricht, prägt die Praxis eine Mischung aus Unwillig-, Unfähig- und Unbeirrbarkeit, garniert mit zunehmend rückwärtsgewandter Interpretation des geltenden StAG.
Das Seminar soll den Blick auf die nicht wenigen Fallstricke schärfen, die in der Praxis „lauern“, und Strategien aufzeigen, wie hierauf reagiert, insbesondere höherrangiges Recht im Sinne der Mandantinnen und Mandanten fruchtbar gemacht werden kann. Zuletzt soll auch ein Blick auf den aktuellen Stand des 5. Staatsangehörigkeits-Änderungsgesetzes und damit verbundene Verbesserungen geworfen werden.
Referent:
Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt, Ulm; Herausgeber „Migrationsrecht in der Beratungspraxis“, NOMOS-Verlag; Kommentator im NOMOS-Kommentar Ausländerrecht (NK-AuslR), Hrsg. Hofmann; Mitherausgeber der ZAR (Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik), Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV und Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Migrationsrecht im DAV.
Termin:
23.9.2023 | 12:00 –18:00 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort:
EineWeltHaus München | Schwanthalerstr. 80 | 80336 München
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 16.9.23