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Sicherung des Lebensunterhaltes

Sven Hasse, Rechtsanwalt Seminar Nr. 22/14
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung vieler Aufenthaltstitel. In diesem Seminar sollen die einzelnen Aspekte dieser Voraussetzung anhand von Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und der Verwaltungspraxis der Ausländerbehörde Berlin dargestellt werden. Es wird geklärt, wie der Bedarf zu berechnen ist, mit welchen Mittel der Lebensunterhalt gedeckt werden kann, welche öffentlichen Leistungen unschädlich sind und unter welchen Umständen ein Aufenthaltstitel auch ohne Lebensunterhaltssicherung erteilt werden muss. Folgende Themen werden erörtert:
  • Lebensunterhaltssicherung als Regelerteilungsvoraussetzung
  • (Nicht-)Berücksichtigung von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
  • Berechnung des Bedarfs
    • Regelsätze
    • Kosten der Unterkunft
    • Freibeträge für Erwerbstätige
    • Besonderheiten im Geltungsbereich der FamilienzusammenführungsRL
    • Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachhaltigkeitsprognose
  • geeignete, unschädliche und schädliche öffentliche Leistungen
  • Besonderheiten bei Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt-EU
  • Nachweis des Einkommens von Selbständigen
  • Verpflichtungserklärung Dritter
  • Sonderregelungen für Studenten und Forscher
  • Verzicht auf Lebensunterhaltssicherung (Regel-Ausnahmen)
  • Lebensunterhaltsicherung bei Einbürgerung
  • Besonderheiten bei Unionsbürgern
  • Krankenversicherung als Teil der Lebensunterhaltssicherung

Referent
Sven Hasse, Anwaltssozietät Jurati Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
14.11.14 | 14:00 – 19:00 Uhr (4 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
50,00/80,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
100,00/140,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung: Sicherung des Lebensunterhaltes (PDF)