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Selbstverständnis und Ethos von Strafverteidigung

Wolf-Dieter Reinhard Seminar Nr. 09/10
1. Rechtsstellung von Strafverteidigung Geschichte – Traditionen
Organtheorie gegen Vertragstheorie 2. Selbstverständnis von Strafverteidigung Wie definiert uns die Rechtsprechung?
Wie definierten wir uns selbst?
Welche Werte bestimmen unser berufliches Handeln?
Kontrollfrage: Werden wir ungewollt zu Beweismitteln gegen Mandanten?
Bedeutung des Mandanteninteresses
Abgrenzung zu den Rollen anderer Verfahrensbeteiligter 3. Grenzen von Strafverteidigung Gesetzliche Grenzen, insbesondere §§ 258, 156, 356, 302 StGB
Berufsrechtliche Grenzen, insbesondere §§ 3, 19 BORA
ungeschriebene, „ethische“ Grenzen? Immer wieder machen Gerichte bis hoch zum BGH den Versuch, Strafverteidigung in Pflichten zu nehmen, die – wie die „Effektivität der Strafrechtspflege“ – Justizinteressen dienen. Sie erwarten damit einen Verzicht auf effektive Verteidigung. Die Unberechtigtheit solcher Einordnung von Strafverteidigung in Justizinteressen soll in dieser Fortbildungsveranstaltung erarbeitet und begründet werden und den Kolleginnen und Kollegen damit der Rücken gestärkt werden, jenen Erwartungen zu widerstehen.

Referent
Wolf Dieter Reinhard, Rechtsanwalt Hamburg

Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
05.06.10 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit)

Teilnahmebetrag
110,00 EUR RAV-Mitglieder
160,00 EUR Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer