Die Verteidiger*innen sind nicht selten ratlos, wenn sie die Qualität eines Gutachtens beurteilen sollen, das in seiner Form (scheinbar) den Mindeststandards entspricht und die Gutachter*innen eloquent ihre Schlüsse ziehen.
Der Fokus soll deshalb auf mögliche Fehlerquellen gerichtet werden sowie auf Aspekte, wie die tatsächliche Qualität eines Gutachtens überprüft werden kann.
- Erstellung von Gutachten im allgemeinen unter der Berücksichtigung der gängigen Mindeststandards
- Fehlerquellen
- Befragung der Sachverständigen
- Methodenkritische Gutachten
Fallbeispiele der Teilnehmer*innen sind willkommen.
Referentin
Prof. Dr. Sabine Nowara, Dipl.-Psych., Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs, Psychologische Psychotherapeutin, langjährig erfahren als Sachverständige von Schuldfähigkeits-, Prognose- und aussagepsychologischen Gutachten sowie in der Fort- und Weiterbildung von Psychologen und Psychiatern zu Themen der Begutachtung. Niedergelassene Gutachterin, Supervisorin und Lehrbeauftragte der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln.
Ort
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. | Melchiorstraße 3 | 50670 Köln
Termin
12.12.2020 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Die Fortbildung wird verschoben auf das nächste Jahr.
Teilnahmebetrag
120/150 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
180/240 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
