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Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechts

Dr. Iris-Maria Killinger, Rechtsanwältin Seminar Nr. 18/15
DIE VERANSTALTUNG MUSS LEIDER AUSFALLEN Unbegrenzter materieller und immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Untersuchungshaft – das ist keine Strafverteidigerutopie, sondern geltendes Recht in Deutschland. Diese Rechtslage ist bislang jedoch wenig bekannt. Im Seminar sollen daher die Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechts grundsätzlich erarbeitet und kritisch erörtert werden. Dies beinhaltet:
  • StrEG: Überblick, Wirkungsweise, Grenzen, Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention;
  • Verhältnis StrEG zum übrigen Haftentschädigungsrecht;
  • § 839 BGB: Voraussetzungen und Grenzen;
  • Art. 5 Abs. 5 EMRK: Voraussetzungen, Wirkungsweise, Schadensberechnung;
  • Abgrenzung Art. 41 EMRK und Art. 5 Abs. 5 EMRK

Die erhebliche praktische Relevanz des Art. 5 Abs. 5 EMRK wird anhand von Fallbeispielen erläutert. Außerdem sollen die Grundlagen und die Argumentationsmöglichkeiten für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Haftentschädigungsansprüchen entwickelt werden. Hierzu gehören auch Aspekte wie Verjährung, Anwaltshaftung und Richterhaftung. Schließlich soll erörtert werden, ob das Haftentschädigungsrecht strategisch im laufenden Strafverfahren zugunsten des Mandanten genutzt werden kann. Referentin
Dr. Iris-Maria Killinger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg. Ihr Buch zum Thema „Staatshaftung für rechtswidrige Untersuchungshaft“ erscheint demnächst im C.F. Müller Verlag. Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
12.9.15 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
60,00/90,00 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00/160,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung_Rechtsgrundlagen des Haftentschädigungsrechts (PDF)