11.11.2017 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort: GLS-Campus
Kastanienallee 82 | 10435 Berlin Seit einigen Jahren nimmt der Anteil digitaler Beweismittel in Strafverfahren rapide zu. Zum einen werden bislang als Beweismittelordner (analoge Daten) übergebene Ermittlungsergebnisse zunehmend in elektronischer Form (digitalisierte Daten) zur Verfügung gestellt. Mit eCourt und elektronischem Anwaltspostfach wird dieser Anteil in Zukunft auf nahezu 100% anwachsen. Zum anderen führt die allgemeine Digitalisierung der Gesellschaft dazu, dass die Begehung von Straftaten direkt in der virtuellen Welt oder unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) stattfindet. Damit liegen die vermeintlichen Inhalte sowie Spuren der Tatbegehung per se digital vor und müssen als solche mit besonderen Methoden für die Beweiserhebung erfasst und ausgewertet werden. Die Entwicklung von der analogen zur digitalen Informationsverarbeitung im Strafverfahren ist in vollem Gange – gleichwohl ist im Kontrast dazu festzustellen, dass Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung noch weitgehend in einer abwartend-distanzierten Position verharren. Diese Situation bringt insbesondere Fragen hinsichtlich der Prinzipien eines fairen Verfahrens und der Waffengleichheit hervor, auf die es zu reagieren gilt. Das hier angebotene Seminar ist darauf ausgerichtet, die wesentlichen technisch-analytischen Problemlagen, die mit der Einführung (massenhafter) digitaler Beweismittel in Strafverfahren zu bewältigen sind, so zu behandeln, dass die erforderliche Sachkompetenz seitens der Strafverteidigung entwickelt werden kann. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte behandelt werden:
Veränderung des Strafverfahrens durch (massenhafte) digitale Beweismittel;
Entwicklungen im internationalen und EU-Rahmen (eEvidence) und Deutschland;
Übersicht zu Struktur und Inhalt digitaler Beweismittel;
Erfassung digitaler Beweismittel durch IKT-Sicherheitsarchitektur (Big Brother is watching you!);
konkrete Dateninhalte und ihre Bedeutung als Beweismittel am Beispiel von TKÜ- und Handy-Daten einschließlich einer kurzen Erläuterung zu in Ermittlungsverfahren verwendeter Erfassungs-Software;
Probleme der Erfassung und Auswertung digitaler Beweismittel (Forensic Readiness, digitale Forensik, Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft) und daraus resultierende Verteidigungsmöglichkeiten;
Unterschied von analoger und digitaler Informationsverarbeitung: Grundzüge der computergestützten inhaltlichen Auswertung digitaler Beweismittel und häufige Schwächen der polizeilichen Analyse;
Möglichkeiten aus Big Data zu Recherche und Ermittlung durch Verteidigung;
Schutz vor Risiken und digitalen Angriffen bei der Strafverteidigung – eigene Datensicherheit und Datenschutz;
einige rechtliche Bezüge, besonders: Beweiswert digitaler Daten und Akteneinsichtsrecht;
wie sich Kanzleien und Einzelanwälte erfolgreich auf den Umgang mit digitalen Beweismitteln (um- und) einstellen können.
90,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
110,00 € RAV Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung erbeten bis 20.10.2017 Anmeldung:
RAV-Fortbildung_Digitale Beweismittel...Strafverteidigung im Zeichen von Big Data_Dr. Ewald_11.11.17_Berlin.pdf
