Strafprozesse, v.a. Prozesse zu politisch bedeutsamen Ereignissen, werden immer mehr auch in der Presse und über die Presse geführt. Die Gefahr der Beeinflussung des Gerichts liegt dabei ebenso auf der Hand wie die Gefahr einer Verurteilung in der Presse, bei der „immer etwas hängenbleibt“. Verteidigung in solchen Verfahren erfordert daher immer auch einen sicheren Umgang mit der Presse – und mit Pressearbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Was darf die Presse über Strafverfahren berichten – und was nicht? Welche Mittel hat die Verteidigung gegen »Litigation-PR« der Strafverfolgungsorgane? Lässt sich verhindern, dass im Gericht Fotos von Beschuldigten gemacht werden? Welche Rechte haben Betroffene von rechtswidriger Berichterstattung? Was sind rechtliche Grenzen eigener Berichterstattung?
Ziel der Veranstaltung ist, Strafverteidiger*innen das notwendige Hintergrundwissen und praktische Tipps für einen selbstbewussten Umgang mit diesen Fragen zu vermitteln.
Referenten
Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling sind seit über 20 bzw. 10 Jahren sowohl im Strafrecht als auch im Presserecht tätig.
Im Presserecht vertreten sie u.a. Antifa-Zeitungen, Gewerkschafter*innen und andere politisch aktive Menschen „auf beiden Seiten“ presserechtlicher Auseinandersetzungen, im Strafrecht sind sie tätig als Verteidiger wie als Nebenklagevertreter mit einem Schwerpunkt auf „Staatsschutz“-Verfahren.
Termin: 22.2.2025 | 13-19 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: dock europe e.V. | Bodenstedtstrasse 16 | 22765 Hamburg
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 15.2.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV