Das aktuelle Personenstandsgesetz sieht vor, dass grundsätzlich das Geschlecht einer Person bei Geburt im Geburtenregister zu erfassen und mit einem entsprechenden Namen für das Kind zu versehen sei sowie die Eltern mit einer Rollenbezeichnung, sprich "Mutter" oder "Vater". Aber was ist das Geschlecht in den personenstandsrechtlichen Registern? Wie wird es bestimmt?
Es wird einerseits um den eigenen Geschlechtseintrag, von dem es inzwischen vier Varianten (weiblich, männlich, divers, keine Eintragung) in der Bundesrepublik Deutschland gibt, und um die jeweiligen Änderungsmöglichkeiten nach dem TSG und/oder PStG gehen. Andererseits sollen die derzeit noch aktuellen Schwierigkeiten diskutiert werden, die im Falle einer geschlechtlichen Personenstandsänderung auftreten, wenn die Person Elternteil ist oder wird.
Referentin: Inken Stern, Rechtsanwältin in Berlin
Termin:
23.01.2020 | 17:00 - 20:00 Uhr (3 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort:
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin
Teilnahmebetrag
30 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
40 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
50 € für RAV-Mitglieder
60 € für Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen(PDF) bitte bis 13.01.2020
