Die fünfstündige Fortbildungsveranstaltung bespricht neue Rechtsprechung und Handlungsmöglichkeiten im Beweisantragsrecht der Strafprozessordnung. Einen Schwerpunkt nimmt die Frage der Konnexität ein. Fehlerquellen für falsch gestellte Beweisanträge und Empfehlungen für eine sichere Umgehung werden benannt. Daneben geht es auch um das präsente Beweismittel, um den Beweis mit Urkunden, um den Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Fristen für die Stellung von Beweisanträgen und Rechtsfolgen sind ebenso Thema der Fortbildung. Auch taktische Fragen, etwa zum richtigen Zeitpunkt des Beweisantrags, werden erörtert.
Referent
Rechtsanwalt Stefan Conen ist seit über zehn Jahren als Strafverteidiger tätig. Er ist Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV und regelmäßig in der Anwalts- und Fachanwaltsausbildung referierend. Conen ist Lehrbeauftragter der FU-Berlin. Diverse Veröffentlichungen sowie Kommentierungen in Kommentaren zur Strafprozessordnung und zum Strafgesetzbuch.
Termin: 11.10.2025 | 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 2.10.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV