----- Diese Fortbildung kann im September 2016 leider nicht stattfinden. Wir bemühen uns um einen neuen Termin im Frühjahr 2017 -----
Zur Freude der Staatsanwaltschaften steht wieder mehr Personal für die Drogenfahndung in Norddeutschland zur Verfügung. Bagatellvorwürfe werden vermehrt angeklagt, die Strafen für Taten nach dem BtMG werden wieder höher, eine Cannabis-Aufzucht nach der anderen wird aufgedeckt. Der BGH differenziert seine Jahrzehnte alte Rechtsprechung mit der Einführung von Versuch, Anstiftung und Beihilfe. Ausgefeiltere Ermittlungsmethoden wie Hinterlandkontrolle, elektronische Auswerteprogramme, Auswertung sozialer Medien und unkomplizierte internationale Zusammenarbeit bei gleichzeitig sinkender Kontrolle und Überprüfung polizeilicher Ermittlungsarbeit erschweren die Verteidigung. Genug Themen also, über die es sich zu sprechen lohnt. Die abendliche Fortbildung dient dem Zweck, der polizeilichen Hoheit über das Verfahren zumindest den Versuch entgegenzusetzen, sich auf den Stand der Dinge zu bringen, um nicht völlig von der offenen und verdeckten Ermittlungsarbeit abgehängt zu werden. Am Ende des Tages, auch das wird sich zeigen, sind alle forschen Drogenstaatsanwält_innen doch nur Hilfssheriffs einer verfehlten Drogenprohibition.
Referent
Martin Lemke, Rechtsanwalt in Hamburg
Kursort und Termin
Bremer Volkshochschule, Faulenstraße 69, 28195 Bremen
29.9.2016 | 18:00 - 21:00 Uhr (3 Std. Seminarzeit gem. FAO)
Teilnahmebetrag
40/70 € für Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/120 € RAV-Mitglieder/ Nichtmitglieder; inklusive Mehrwertsteuer
Anmeldung (entfällt, da Fortbildung für September 2016 abgesagt werden musste)
