Die Fortbildung befasst sich mit dem Selbstverständnis engagierter Nebenklagevertretungen gegen Beschuldigte aus dem rechten Spektrum und bei Tatvorwürfen mit einer rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen, homophoben oder o.ä. rechten Tatmotivation. Neben den Grundlagen der Nebenklage sollen vor allem Besonderheiten und Probleme bei der Vertretung von Geschädigten in Fällen rechter Gewalt dargestellt und diskutiert werden.
Insbesondere werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Zulässigkeit der Nebenklage
- Beistandschaft besonderer Personengruppen
- Gefahren einer Nebenklage für bestimmte Personengruppen
- Beiordnungsproblematik
- Thematisierung des Tatmotivs in der Hauptverhandlung
- Öffentlichkeitsarbeit/Zusammenarbeit mit Opferberatungen
- Überblick über aktuelle Phänomene rechter Taten
Referentinnen:
Die Referentinnen sind seit vielen Jahren Strafverteidigerinnen und vertreten Nebenklagen.
Rechtsanwältin Christina Clemm ist oft für Geschädigte rassistischer Angriffe tätig und vertrat u.a. eine Verletzte im NSU-Verfahren, Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk vertritt im Rahmen der Nebenklage ausschließlich bei rechten Tatmotivationen u.a. im Verfahren gegen die "Gruppe Freital" und aktuell gegen die "Freie Kameradschaft Dresden" und "Revolution Chemnitz".
Termin
22.02.2020 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort
Bildungswerk ver.di Thüringen e.V. | Schillerstraße 44 | 99096 Erfurt
Teilnahmebetrag
70 €/100 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft/ ohne RAV-Mitgliedschaft
120 €/180 € für RAV-Mitglieder/ Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen(PDF) bitte bis 12.02.2020
