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Migrationsstrafrecht - einige Hinweise zu alten und neuen Problemen

Sem.Nr. 25-1 | RA Peter Fahlbusch | 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Verteidigungsmöglichkeiten werden häufig nicht hinreichend ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht handhabbar zu machen. Diskutiert werden sollen auch die Verschärfungen durch das im Februar 2024 in Kraft getretene sog. "Rückführungsverbesserungsgesetz".

 

Geplante Themen sind u.a.:

 
  • Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt
  • Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung
  • „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und spätere "Selbstanzeige"
  • „Scheinehe und -vaterschaft“
 

Eigene Themenwünsche oder Fragen können gerne rechtzeitig vorab per Mail an Rechtsanwalt Fahlbusch (fahlbusch@lsfw.de) gerichtet werden.

 

Referent
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover arbeitet seit Jahren in einer Kanzlei mit Schwerpunkt

Termin:     16.1.2025 | 16-19 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort:         Fliehkraft Köln | Kölner Flüchtlingsrat e.V. | Turmstraße 3 – 7 | 50733 Köln

 

Teilnahmebetrag
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/120 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 9.1.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV