Diese Fortbildung soll einen Überblick zu Fragen der Identitätsklärung, Passbeschaffung und die Überprüfung ausländischer Urkunden durch die Vertrauensanwaltschaft im Migrationsrecht geben.
Zu Beginn wird es um die Definition von „Identität“ gehen.
Dann diskutieren wir mit einzelnen Urkunden und Fallbeispielen die unterschiedlichen Maßstäbe zu zumutbaren Bemühungen im Visumverfahren, Einbürgerung und bei humanitären Bleibeperspektiven.
Beispielsweise folgende Konstellationen: Es liegt eine handschriftliche Geburtsurkunde vor, die Passbeschaffung geht nur per Reise ins Heimatland. Bei der Einreise zur Passbeschaffung droht die Einziehung zum Wehrdienst. Die Einbürgerungsbehörde verlangt trotz Asylstatus eine Urkundsüberprüfung / einen gültigen Reisepass. Die Nachbarn teilen der Vertrauensanwält*in am Herkunftsort mit, die Antragstellerin nicht zu kennen…
Danach folgt ein kurzer Überblick, wann die Identitätsklärung mit Hinblick auf das Asylverfahren „rechtzeitig“ ist.
Zum Abschluss behandeln wir den Umgang mit Berichten durch Vertrauensanwält*innen.
Referentin Sophie Baumann, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Legal Links in Berlin mit einem Fokus im Migrationsrecht.
Teilnahmebetrag
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Die Fortbildung findet nur in Präsenz statt. Diese Fortbildung wird am 8.12.2026 nochmal Online angeboten (Seminarnummer 26-20)
RAV-Fortbildung 26-3
MigR- Identitätsklärung, Passbeschaffung, Urkundsüberprüfung, Reiseausweis
Referentin: RAin Sophie Baumann
Termin: Dienstag, 17. März 2026| 17.30-20 Uhr (2,5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Anmeldungen (PDF) bitte bis 11.3.2026 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
