Sie sind hier: RAV > FortbildungSeminare

MigR-Die Ablehnung des Asylantrags als 'offensichtlich unbegründet'

Sem.Nr. 26-8 | RA Yunus Ziyal | 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Die Qualifizierung einer Asylentscheidung als „offensichtlich unbegründet“ nach § 30 AsylG ist für Betroffene mit erheblichen verfahrensrechtlichen Konsequenzen verbunden – verkürzte Fristen, eingeschränkte Rechtsmittel und ein erhöhter Druck im Eilverfahren. Die Vorschrift besteht seit vielen Jahren, wurde aber durch das "Rückführungsverbesserungsgesetz" 2024 in Anwendungsbereich und im Prüfungsmaßstab spürbar verändert - und in der Anwendung ausgeweitet.

In dieser Fortbildung beleuchten wir die gesetzlichen Änderungen, ihre praktische Bedeutung für die anwaltliche Vertretung sowie strategische Ansatzpunkte im Umgang mit „offensichtlich unbegründet“-Bescheiden. Anhand aktueller Rechtsprechung und Fallbeispiele werden typische Fehlerquellen, prozessuale Stellschrauben und erfolgreiche Argumentationsmuster herausgearbeitet.
Referent Rechtsanwalt Yunus Ziyal, Nürnberg
Teilnahmebetrag
70/90 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft 
100/120 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

RAV-Fortbildung 26-8
MigR-Die Ablehnung des Asylantrags als 'offensichtlich unbegründet'
Referent: RA Yunus Ziyal
Termin: Dienstag, 5. Mai 2026| 17–20.15 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online


Anmeldungen (PDF) bitte für unsere Planung bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV