Der Gegenstand der Fortbildung soll die Betreuung gerichtlicher Mandate in der I. Instanz bei der Vertretung von Mieter*innen sein. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Fragen der Taktik vor und während des Prozesses liegen.
Schwerpunkte sollen zudem die verschiedenen Prozessanträge bei der Führung und Abwehr von Klagen und der Verfahren zur einstweiligen Verfügung sein. Behandelt wird insbesondere, die Räumungsklage mit Schwerpunkt auf Eigenbedarf und Zahlungsverzug, die Instandsetzungsklage, das Mieterhöhungsverfahren, die Kautionsrückzahlung und die einstweilige Verfügung. Besonderheiten des BEA – Verfahrens werden wir auch erörtern.
Referenten
Henrik Solf und Benjamin Raabe, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht in Berlin. Beide sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Mietrecht tätig und beraten und vertreten Mieterinnen und Mieter.
Termin: 10.5.2025 | 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Teilnahmebetrag
100/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 3.5.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV